Mietschuldunden freiheitserklärung?
Ich hab mal ne Frage meine Schwiegermutter wohnt seit ca6Monaten bei uns im Haus mit-jetzt möchte sie wieder aus ziehen und braucht für ihren neuen Vermieter ne Mietschuldenfreiheitserklärung. Bei uns hat die nie Miete gezahlt. Dürfen wir ihr das ausstellen? Oder reicht eine Formloses schreiben das die bei uns mietfrei gewohnt hat? Schufa-Auskunft hat sie.
4 Antworten
Ihr könnt ihr für die zurückliegenden 6 ?? Monate eine derartige Bescheinigung ausstellen - denn sie schuldet Euch ja keine Miete. Andererseits würde ich bei einem solch kurzen "Mietverhältnis" auch vom vorherigen Vermieter eine solche Bescheinigung einfordern.
Der neue Vermieter muss nicht wissen, dass sie mietfrei gewohnt hat.
Es reicht eine Erklärung, wo drinsteht, dass sie seither bei Euch gewohnt hat und keine Mietschulden offen sind. Fertig.
Der neue Vermieter muss nicht wissen, dass sie mietfrei gewohnt hat.
Genau. Es wird nur bestätigt, wie lange sie bei Euch gewohnt hat und dass keine Mietschulden offen sind. Liegt das Auszugsdatum in der Zukunft, dann wird bestätigt, dass sie "seit..." bei Euch wohnt.
Bei einem angespannten Wohnungsmarkt in der Gegend würde ich vielleicht auch den vorherigen Vermieter um eine Bescheinigung bitten. Denn es kann für einen skeptischen Vermieter auch so wirken, dass sie aus der vorherigen Wohnung rausgeflogen ist, dann bei Euch untergekommen ist und das dann auch nicht funktioniert hat. Also je nachdem.
Du schreibst einfach formlos, dass deine Schwiegermutter von x bis y bei euch mietfrei gewohnt hat und in dieser Zeit keinerlei Vertragsverletzungen oder Zahlungsrückstände aufgetreten sind.