Ich habe durch eine Unachtsamkeit fahrlässig die Schlafzimmertür in unserer Mietwohnung beschädigt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten, die Kostenübernahmeerklärung wurde durch die Versicherung an meinen Vermieter gesandt.

Die beauftragte Firma möchte nun eine schriftliche Auftragsbestätigung der Reparatur und in der Folge wahrscheinlich auch, dass man in Vorkasse tritt. Wer muss dies tun? Ich als Mieter oder mein Vermieter?

Mir ist bewusst, dass über die Beauftragung eines anderen Unternehmens nachzudenken ist (wegen der Vorkasse), mir geht es aber um die Frage der Beauftragung...

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße

lennoxs