Mietvertragsende-Mieter hat noch keine neue Wohnung gefunden?
Da der Mietvertrag nun nach 5 Jahren endet und der Mieter noch keine neue Wohnung gefunden hat, bin ich als Vermieter zwar bereit dem Mieter für weitere 3 Monate die Wohnung zu überlassen, bin aber nicht über die Rechtslage kundig. Falls der Mieter in der Wohnung bleibt, kann sich der Mietvertrag zu einen unbefristeten Vertrag ändern ? Kann ich eine Kurzzeitmiete mit Hauptwohnsitz mit der Partnerin des Mieters abschließen? Welche rechtliche Möglichkeit habe ich um als Vermieter nicht "auf der Strecke zu bleiben" wenn ich den Mieter nicht auf die Straße setze?
1 Antwort
Eine Befristung ist ohnehin nur dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung danach für sich nutzen will. § 575 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wenn Du die Wohnung danach weiter vermieten willst, ist die Befristung auf 5 Jahre also nicht wirksam.
Ich würde an Deiner Stelle eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter machen. Etwa mit dem Inhalt: "Der Mietvertrag wird um weitere 3 Monate verlängert und endet dann am soundsovielten." Damit bist Du am Besten dran.