Dürfen andere einfach sachen auf meine äußeren Fensterbänke stellen?
Dürfen meine Nachbarn, weil SIE es so schöner finden und ohne meine Zustimmung, ihre Blumenkästen auf die äußeren Fensterbänke meiner Wohnung stellen, auch wenn sie laut dem, was ich bisher gelesen habe zum Haus bzw. Gemeinschaftsgut gehören, da sie zum Innhof gerichtet sind?
2 Antworten
Eigentlich logisch, dass die Fensterbänke mit zu den Dingen gehören, die Du gemietet hast.
Du bist gem. Mietvertrag der Besitzer!!!
Hierzu bedarf es keiner weiteren Paragrafen!
Dennoch:
Schutzfunktion:
Jemand der Besitzer einer Sache ist, darf sich gegen die Störung / Beeinträchtigung seines Besitzes zur Wehr setzen, vgl. §§ 858 – 864 BGB.
Darüber hinaus können auch aus allgemeinen Vorschriften Rechte des Besitzers abgeleitet werden. Denkbar sind hier Ansprüche aus Deliktsrecht (§ 823 Abs. 1 und 2 BGB), Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) sowie der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB analog (jedoch streitig!).
Den Besitzschutz können dabei sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Besitzer geltend machen. Dies gilt gemäß § 869 BGB unmittelbar für die possessorischen Besitzansprüche. Jedoch soll der mittelbare Besitzer dem unmittelbaren gegenüber nicht benachteiligt werden, so dass er zwar den Besitzschutz nicht selbständig geltend machen kann, ihm die Rechtsordnung jedoch das Recht zugesteht, eigene Ansprüche wegen der Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes geltend zu machen (vgl. Münchner Kommentar zum BGB, § 869 Rn. 1).
https://www.juraindividuell.de/artikel/besitzansprueche-im-ueberblick/
Wie sieht das ganze eigentlich mit den Markisen des Restaurants über meinen Wohnzimmerfenstern aus? Wenn die offen sind, bekomme ich für meine Verhältnisse zu wenig Sonnenlicht in mein wohnzimmer und bin gezwungen sogar mittags schon das elektrische licht anzuschalten.
Kann man einzelne Hauswände mieten? Ich weiß es ist ne sehr dumme Frage, aber ich will auf nummer sicher gehen.
Also dass dann im mietvertrag angegeben wird, partei x hat noch die angrenzende Außenwand des anderen Hausfügels, welche zu anderen Wohnungen gehören mit dem Innenhof angemietet... oder so, bin kein anwalt^^
Es tut mir leid, wenn ich vielleicht zu viele Fragen stelle, doch es dauert noch etwas, bis ich zum mieterschutzbund kann, doch bin sehr ungeduldig, weil das sonst die ganze zeit im kopf rumspukt..
Auf den zu Deiner Wohnung gehörenden Außenfensterbänken haben Dritte nichts abzustellen / "fremdzudekorieren".
Ok, danke für deine antwort, das geht immer sehr schnell :) ich hoffw allerdings dass mir noch jemand etwas offizelles dazu sagen kann, irgendwelche Paragrafen oder quellenangaben, wo ich das für mich nochmal in ruhe nachlesen kann. Wenn ich bei google was eingeb, kommt nur raus ob der vermieter mir das abstellen verbieten darf.
Und halt auch den nachbarn mal vor augen halten kann, dass sie hier nicht tun und lassen können was sie wollen und nicht sämtliche parteien im haus tyrannisieren dürfen. Wir werden auch noch geschlossen als mieterschaft bei den Vermietern vorsprechen und uns über diese eine partei beschweren, zusätzlich noch mit Mieterschutzbund im Rücken. Ich glaub nämlich, dass die nicht mal eine konzession für den aussengastrobereich haben. Bzw dass diese falls doch vorhanden, erstmal geprüft wird, ob diese so überhaupt rechtens ist. Aber sas macht das ordnungsamt dann von selbst oder?
Vielen Dank :)