Dachbodenkammer?
In meinem Mietvertrag steht, das ich eine der im Dachboden abgetrennten Bereiche nutzen darf. Inzwischen bin ich der einzige von 10 Mietern, der das noch darf, die anderen sind nach mit eingezogen und haben dieses Recht nicht mehr im Vertrag stehen.
Jetzt wird der Dachboden ausgebaut, und ich werde meinen Speicher dort verlieren.
Kann ich dafür Mietminderung bekommen?
Kann ich Hilfe erwarten beim Ausräumen des Speichers, also runtertragen in den Hof bzw in meine Wohnung, ich bin schon älter und hab ein kaputtes Knie. Ich müßte mir sonst jmd. mieten für diese Arbeit.
Danke für Antworten.
3 Antworten
Der Ausbau des Dachbodens bedeutet doch nicht automatisch, dass Du Deinen Speicherraum dort verlierst. Der Ausbau kann durchaus so gestaltet werden, dass nach Fertigstellung ein Speicherraum entsprechender Größe noch zur Verfügung steht.
Darfst Du den unendgeldlich Nutzen? Dann wäre es eine Leihe. Diese kann der Vermieter jederzeit kündigen und Du kannst hieraus keinerlei Rechte ableiten.
Ist die Dachkammer allerdings mit in der Wohnraummiete enthalten, kann und darf der Vermieter dir diese nicht einfach kündigen.
Das gibt Dir dann die Chance, dass die Miete ein wenig vermindert wird und Du auch darüber verhandeln kannst, dass der Vermieter für die Räumung zuständig ist.
Viel Erfolg.
Obwohl Du den Dachbodenraum mit gemietest hast, könnte evtl. der Vermieter eine Kündigung gerichtlich durchbekommen aufgrund seines Interesses an der wirtschaftlichen Verwertung des Dachbodens insgesamt.
Ich glaube aber, dass er sich auf Deine Nachfrage hin bereit erklären wird, die Kosten der Räumung selbst zu übernehmen. Frage ihn halt.
Einen Anspruch auf Senkung der Miete kann ich nicht beurteilen. Was ist denn ein kleiner Dachbodenraum mietlich wert? Bestimmt nicht viel.