Dachbodenkammer?

3 Antworten

Der Ausbau des Dachbodens bedeutet doch nicht automatisch, dass Du Deinen Speicherraum dort verlierst. Der Ausbau kann durchaus so gestaltet werden, dass nach Fertigstellung ein Speicherraum entsprechender Größe noch zur Verfügung steht.

Darfst Du den unendgeldlich Nutzen? Dann wäre es eine Leihe. Diese kann der Vermieter jederzeit kündigen und Du kannst hieraus keinerlei Rechte ableiten.

Ist die Dachkammer allerdings mit in der Wohnraummiete enthalten, kann und darf der Vermieter dir diese nicht einfach kündigen.

Das gibt Dir dann die Chance, dass die Miete ein wenig vermindert wird und Du auch darüber verhandeln kannst, dass der Vermieter für die Räumung zuständig ist.

Viel Erfolg.

Obwohl Du den Dachbodenraum mit gemietest hast, könnte evtl. der Vermieter eine Kündigung gerichtlich durchbekommen aufgrund seines Interesses an der wirtschaftlichen Verwertung des Dachbodens insgesamt.

Ich glaube aber, dass er sich auf Deine Nachfrage hin bereit erklären wird, die Kosten der Räumung selbst zu übernehmen. Frage ihn halt.

Einen Anspruch auf Senkung der Miete kann ich nicht beurteilen. Was ist denn ein kleiner Dachbodenraum mietlich wert? Bestimmt nicht viel.