Ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG mit 15 Eigentümer und 18 Wohnungen, bei uns möchte ein Eigentümer sein Bad sanieren und seine Gastherme die in der Teilungserklärung Bestandteil der Wohnung ist nun in einen Gemeinschaftskeller unter seiner Wohnung unterbringen und die Abwasser und Wasserleitungen, Gasleitungen und Heizungsleitungen mit Stromleitung für die Gastherme durch einen noch freien Schornsteinzug legen.
Zur Zeit haben wir Heizwertthermen, zwei Züge dafür belegt und noch einen freien. Die Thermen sind schon sehr alt und ich möchte mit in den nächsten ein bis zwei Jahren eine Brennwertanlage einbauen lassen. Kann dieser einfach so sein Bad sanieren und den noch freien Zug belegen obwohl er weis das alle Leitungen für die Wohnungen in einem sehr schlechten zustand sind und in den nächsten Jahren die Leitungen erneuert werden müssen.
Wenn die alten Leitungen sowieso erneuert werden kann man auch die neuen wieder dort hin machen oder?