Die alte Wohnung ist übergeben - muss die Küche trotzdem raus?

3 Antworten

Ist das auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, dass der Nachmieter die Küche übernimmt?

Wusste der Vermieter über diese Absprache/Vereinbarung Bescheid?

Kannst Du die Absprache irgendwie anders beweisen?

Im Übrigen muss, wenn überhaupt, der Vermieter, mit dem Du schließlich den MV hattest, Dich auffordern.

Auf eine Aufforderung des Nachmieters brauchst Du NULL reagieren.


Sonnenkind89 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 15:58

Das ist leider nur alles mündlich abgelaufen, aber den Vermietern wurde das schon länger so mitgeteilt und sie waren ja sozusagen als Zeugen vor Ort.

wenn es eine vereinbarung war, dass er die küche behalten möchte, und das war auch für den vermieter offenkundig, dann kann er jetzt nicht das gegenteil verlangen sondern soll sich selber kümmern. auch wenn das nur mündlich vereinbart war, ist es gültig. da darf er jetzt zusehen, was er macht.


Sonnenkind89 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 10:52

Ja das ist nämlich auch mein Gedanke. Und vor allem nicht NACH der Übergabe.

FrauEichhorn  29.05.2022, 10:54
@Sonnenkind89

ihr hattet eine vereinbarung, dadurch ist die küche in sein eigentum übergegangen und mit übergabe der wohnung auch in seinen besitz. jetzt muss er sich selbst darum kümmern. selber schuld

Der Vermieter? hat Deine Kücheneinrichtung via Übergabeprotokoll mit übernommen bzw. zugestimmt, dass der Nachmieter diese übernimmt?

wir haben gestern die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, da ist es doch jetzt seine Sache,

Darum wird sich besagter Nachmieter jetzt selbst kümmern müssen.