Doppelgarage: offen lassen, darf der andere schließen?
Hallo, ich habe eine neue Wohnung gemietet, zu der eine Garage gehört. Es ist eine Doppelgarage ohne Trennwand zur Nachbar-Seite. Ich habe bei meinem ersten Besuch mein Garagentor offen gelassen, da ich nur kurz was holen wollte. Als ich wieder kam, war das Tor zu. Darf mein Nachbar einfach mein Garagentor zumachen? Oder gibt es eine Verpflichtung, die besagt, dass ich mein Tor zu schließen habe, wenn Fremde eintreten könnten und Zugang zum Auto des Nachbarn hätten?
5 Antworten
Die Sache ist die, dass Gegenstände in einer nicht abgeschlossenen Garage in der Regel nicht versichert sind. Da keine Trennwand besteht hat also jeder der durch deine Tür kommt auch Zugang zum Eigentum deines Nachbarn ,da sehe ich schon das Recht für ihn die Tür zu schließen. Ansonsten musst du Mal mit deinem Vermieter redendass dieser eine trannwand aus Gips oder so anfertigen lässt.
Es kann Dich niemand zwingen, das Garagentor zu schließen. Aber Du kannst Dich dann schlecht gegenüber Schadensforderungen des Nachbarn wehren.
Oder gibt es eine Verpflichtung, die besagt, dass ich mein Tor zu schließen habe, wenn Fremde eintreten könnten und Zugang zum Auto des Nachbarn hätten?
Das ist eine Selbstverständlichkeit, da du sonst für die Sachen des Nachbarn haftest. Im Übrigen ist eine verschlossene Garage die Voraussetzung für die Leistung der Versicherung bei Diebstahl. Ein offenes Garagentor ist grobe Fahrlässigkeit.
1. Ich suche das Problem. Machst Du das Tor halt wieder auf.
2. Woher soll der Nachbar wissen, dass Du gleich wieder zurückkommst und nicht vergessen hast, das Tor zu schließen?
3. Falls Du Dich bereits über solche Kinkerlitzchen aufregst, solltest Du Dir eine Wohnung + Garage ohne Nachbarn suchen.
Für mich wäre es logisch, dass ich zumache.