Verpflichtung, Gartentor verschließen?
Ich wohne mit meinen Vermietern in einem 2-fam.-Haus. Um in meine Garage zu kommen, ist ein Zweiflügeltor zur Einfahrt /Garten per Hand zu öffnen / schließen. Dieses alte Tor wurde von Vermieter so zusammengebastelt, dass die Flügel mit Karabiner bzw. Drahtschlinge eingehängt werden müssen, um die offen zu halten und mit Haken im Boden, der öfters verhakt, und auch Karabiner mit dem 2 Flügel verschlossen werden. So geht das nur von der Gartenseite. Bin ich als Mieter verpflichtet, diesen neuen "Befehlen" des Vermieters Folge zu leisten, dass das Tor immer zu sein muss? Vielen Dank im voraus für richtige Antworten!
Mietrecht,
Recht