Darf unsere Terrasse zur Wohnfläche gezählt werden?

3 Antworten

Ist es eure Terrasse, die von euch genutzt wird? Überdacht zählt sie zur Hälfte, nicht überdacht zum Viertel. Wird sie nicht nur von euch genutzt sondern auch noch von anderen, darf sie gar nicht zählen.


KevinFelix 
Beitragsersteller
 26.06.2022, 21:29

Wird nur von uns genutzt.

Bei alten Mietverträgen zu 50%, bei neueren Mietverträgen zu 25%.

Nur wenn die Terrasse eine sehr schlechte Lage hat, was gem. der Bilder nicht der Fall zu sein scheint, werden weniger als 25% angerechnet.

Wie die Terrasse zu erreichen ist, darauf zielt das Gesetz meiner Meinung nach nicht ab.


KevinFelix 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 16:46

Habe mich erkundigt meine Terasse wird zu 50% einberechnet, was meiner meinung nicht gerechtfertigt ist dadurch das man durch den Keller durch muss.

Wie wird den eine gut ausgestattete Terrasse definiert?

KevinFelix 
Beitragsersteller
 26.06.2022, 20:30

Ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse direkt an Wohnraum angrezen muss, was hier ja nicht der Fall ist da ein Keller ja kein Wohnraum ist.

Alarm67  26.06.2022, 20:38
@KevinFelix

Das ist Ansichtssache und lässt Raum zum Streiten offen!

Es gibt zwei Berechnungsgrundlagen für die Wohnflächenberechnung. Und nach der DIN zahlt z. B. auch der Keller mit zur Wohnfläche.

"Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277
  • Die Grundfläche ist identisch zur Wohnfläche.
  • Die Raumhöhe spielt keine Rolle.
  • KellerräumeWaschkücheHeizungsräume und Garagen zählen zur Wohnfläche.
  • BalkoneTerrassen und Loggien werden mit einberechnet.
  • Wintergärten und Schwimmbäder zählen zur Wohnfläche, egal ob beheizt oder nicht."
KevinFelix 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 09:23
@Alarm67

Ich hab jetzt mal nachgefragt wie die Wohnfläche ermittelt wurde ob nach DIN oder Wohnflächenverordnung.

KevinFelix 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 10:32
@KevinFelix

Also meine Wohnfläche wurde anhand der Wohnflächenverordnung berechnet somit ist der Keller kein Wohnraum. Habe hier noch ein Urteil gefunden:

Dazu hat das LG Landau in einem neuen Urteil entschieden, dass eine Terrasse einen ebenerdigen Platz voraussetzt, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet ist.

Also verstehe ich das richtig die Terasse muss an an Wohnraum angrenzen?