Muss ich bei Auszug meine Küchengeräte an den Vermieter verkaufen?
Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter will eine Küche in die Wohnung stellen. Er möchte dass ich die Bezahlung der Küchengeräte übernehme. Soweit ist das für mich in Ordnung, aber der Vermieter möchte eine Zusatzvereinbarung machen, dass bei Auszug die Küchengeräte in der Küche verbleiben. Der Vermieter möchte sie auch ablösen, aber mal angenommen ich ziehe nach drei oder vier Jahren wieder aus, dann bekomme ich für den Zeitwert ja keine gleichwertigen Geräte.
Nun meine Frage: ist so eine Zusatzvereinbarung rechtens? Ich muss dazu sagen dass der Vermieter durchblicken hat lassen, dass ich die Wohnung nicht bekomme wenn ich mich darauf nicht einlasse, bzw. dann keine Küche eingebaut wird.
(Falls so eine Klausel unwirksam ist, könnte man die ja einfach unterschreiben und beim Auszug seine Geräte mitnehmen?)
Vielen Dank für eure Antworten
Sabi
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4 Antworten
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, und wie bei jedem Vertrag müssen beide Parteien den Bedingungen zustimmen. Wenn du der von deinem Vermieter vorgeschlagenen Zusatzvereinbarung nicht zustimmen willst, hast du das Recht, sie abzulehnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Ablehnung dein Mietverhältnis gefährden kann.
Wenn du mit der vorgeschlagenen Vereinbarung einverstanden bist und sie gerne unterschreiben möchtest, solltest du das tun. Vergewissere dich nur, dass du genau weißt, worauf du dich einlässt - vor allem, was passiert, wenn du vor Ablauf des Mietvertrags ausziehst. In den meisten Fällen gehen die Geräte, die beim Auszug in der Wohnung verbleiben, in das Eigentum des Vermieters über. Ich hatte z.B einen eingebauten Allesschneider (so etwas https://www.allesschneider-test.net/einbau-allesschneider-test/ ), ist aber letzten Monat durch die Benutzung kaputt gegangen. Die Zusatzvereinbarung ist da klar, der Mieter muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle in der Wohnung verbleibenden Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung und Wartung sowie der Austausch von abgenutzten oder beschädigten Teilen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Reparaturen trage also ich :(
Kücheneinbau bzw. Elektrogeräteeinbau auf GesamtKosten des Mieters - dann wählt dieser auch die Geräte aus und kann sie bei Auszug auch mitnehmen .
Oder der Vermieter baut eine Küche auf eigene Rechnung ein und verlangt monatlich einen entsprechenden Mehrbetrag bei der Grundmiete - und die Geräte bleiben dann auch beim Auszug des Mieters in der Wohnung.
Möchtest Du höherwerige Geräte haben, als der Vermieter bereit ist einzubauen, musst Du die Mehrkosten tragen - einen wirtschaftlichen Ausgleich kannst Du dann bei einem kurzzeitigen Auszug nicht erwarten, außer Du sorgst für adäquaten Ersatz.
Eine solche Vereinbarung ist nach § 552 Abs. 2 BGB zulässig.
Wirksam und rechtens!
Und einen Schaden nach 3 bis 4 Jahren hast Du nicht, denn Du bekommst ja dann den aktuellen Zeitwert.
Richtig, Du legst Geld drauf, wenn Du neue kaufen musst, hast dann aber auch wieder Neugeräte!