Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter will eine Küche in die Wohnung stellen. Er möchte dass ich die Bezahlung der Küchengeräte übernehme. Soweit ist das für mich in Ordnung, aber der Vermieter möchte eine Zusatzvereinbarung machen, dass bei Auszug die Küchengeräte in der Küche verbleiben. Der Vermieter möchte sie auch ablösen, aber mal angenommen ich ziehe nach drei oder vier Jahren wieder aus, dann bekomme ich für den Zeitwert ja keine gleichwertigen Geräte. 

Nun meine Frage: ist so eine Zusatzvereinbarung rechtens? Ich muss dazu sagen dass der Vermieter durchblicken hat lassen, dass ich die Wohnung nicht bekomme wenn ich mich darauf nicht einlasse, bzw. dann keine Küche eingebaut wird.

(Falls so eine Klausel unwirksam ist, könnte man die ja einfach unterschreiben und beim Auszug seine Geräte mitnehmen?)

Vielen Dank für eure Antworten

Sabi

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