Wenn ich die vertragliche Pflicht habe, den Innenhof zu säubern, habe ich dann automatisch ein Nutzungsrecht?
Laut Mietvertrag ist keine Regelung zum Innenhof des Mehrfamilienhauses angegeben, doch es wird von mir verlangt, dass ich das Grundstück pflege (kehren, rasen mähen (falls vorhanden wäre), usw..
Doch der Innehof wird vom Restaurant, dass in einer hälfte des Hauses ist, als Aussengastronomiebereich in beschlag genommen, genau vor meinen Wohnungsfenstern, der hof ist vllt 4-5 meter breit und stellt einen riesigen Resonanzkörper dar, weshalb ich tagsüber von 10-23 Uhr keinen Moment ruhe finde. Ich soll auch deren Blumen auf meiner fensterbank dulden. Alle anderen Beschwerden werden ebenfalls belächelt.
Wenn Gäste kommen, kann ich ihre Gespräche hören, als würden Sie auf meiner Couch sitzen......
Habe ich dann eigentlich mit den Pflichten auch automatisch ein Nutzungsrecht bzw eine Art Mitbestimmungsrecht?
3 Antworten
Eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, einen Teil des Grundstücks zu pflegen, den er selbst nicht nutzen kann / darf, könnte im Wohnmietrecht ohne entsprechende ausgleichende Leistung des Vermieters (z. B. deutlicher Mietnachlass) durchaus sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Mein Rat: Wende dich an einen Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Ein Nutzungsrecht daraus zu konstruieren halte ich für schwierig - jedenfalls was die Gestaltung des Hofes angeht. Wie gesagte: Ich halte die Regelung -sofern es keinen Ausgleich gibt- eh für unwirksam.
Ok ja das dachte ich mir schon, trotzdem danke :)
ehrliche Antwort 🤷 ?
Befand sich der o.g. Zustand schon bei deinem Einzug und hast den Mietvertrag dennoch vorbehaltlos unterschrieben, dann geh' besser demnächst auf Wohnungssuche ☝️‼️ ansonsten MIETMINDERUNG ‼️
🤭 betr. " Habe ich dann automatisch ein Nutzungsrecht" ....... 😴 wolltest du dich unter/zwischen die Gäste mischen ?
Nein ich wusste nichts davon, dass dort tische stehen. Zumindest nicht an dieser stelle. Es gibt noch einen teil des hofes weiter hinten, der nicht direkt an Wohnungen grenzt, doch dort dürfen sie keine tische mehr hinstellen, weil die Wände wohl nicht so sicher sind. Also es könnte mal ein backstein runter fallen oder so. Auch von den Vermietern wurde nichts erwähnt. Doch anscheinend gibt es wohl eine übereinkunft mit dem vermieter, doch weiss ich nicht ob die das trotzdem winfach dürfen. Die tische stehen press an der wand und an der engsten stelle sind es vllt 2,5 meter abstand von wand zu wand
Wir sind anfang April eingezogen und im mai wurden die Tische aufgestellt.
Wie ist das denn nun mit den pflichten und dem Nutzungsrecht? Ganz allgemein, also mal angenommen da würden keine tische stehen und ich würde einen eigenen dahin stellen wollen oder meine wäschw aufhängen, dürfte ich das?
Du bist zur Erfüllung des Mietvertrages verpflichtet ☝️...... quasi gilt für beide Seiten, für Mieter als auch Vermieter, nur was explizit im Mietvertrag aufgeführt ist, hat rechtlich Bestand.
..... "Laut Mietvertrag ist keine Regelung zum Innenhof des Mehrfamilienhauses angegeben, doch es wird von mir verlangt, dass ich das Grundstück pflege (kehren, rasen mähen (falls vorhanden wäre), usw......."
ERGO 🤷...... für die Grundstückspflege ist insofern allein der Vermieter zuständig ‼️ Pech für ihn, wenn er es versäumt hat diese Arbeiten mietvertraglich zu regeln.
Du bist weder beim Vermieter, noch bei dem Gaststättenbetreiber für die Grundstückspflege angestellt ‼️‼️‼️
Dem Vermieter bleibt allerdings die Option, eine Firma (oder Hausmeister) mit diesen Arbeiten zu beauftragen und diese Kosten dann auf die Mietparteien umzulegen. (jährliche Nebenkosten)
Meine persönliche Meinung ist..... ich würde nicht den Dreck einer Gaststätte weg putzen. Für die zur Wohnung gehörenden Fenster zahlst du Miete, ich würde nicht wollen und gestatten, dass irgendwer meine Fensterbretter nutzt und womit auch immer voll stellt 😴
Stelle auf Deine Fensterbank innen - bei geöffnetem Fenster einen CD-Spieler und lasse in Dauerschleife Benjamin Blümchen in angemessener Lautstärke dauertröten, sobaald Gäste Platz nehmen. Bibi Blocksberg hört sich auch gut an.
Ja so in etwa handhabe ich das schon, aber auf dauer vetrage ich meinen eigenen lärm auch nicht ^^ ich bin "leider" hochsensibel und habe zusätzlich das asperger syndrom und kann Geräusche nicht ausblenden.
Mal geht das, vor allem wenn ich wütend bin, dann singe ich auch ganz laut mit (aber eher pop bzw rock musik) was mir ausserhalb der Ruhezeiten auch niemand verbieten kann. xD
Auch an sowas wie, badezimmer fenster auf und "durchfall" haben... aber da tun mir die Gäste halt auch leid, die könne ja eig nix dafür
Auch an sowas wie, badezimmer fenster auf und "durchfall" haben
mache eine Bandaufnahme ......
Ja danke, das ist auch mein Plan, ich sammel zur Zeit "Beweise" und warte noch aufe eine Antwort vom Amt. Da ich vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsvermindertenrente beziehen muss.
Aber im Gegenzug müsste das ja bedeuten, bei uneingeschränkten Pflichten, auch uneingeschränkte Rechte Zumindest was den "Gemeinschaftshof" angeht? Es wurde laut Aussagen der Restaurantbetreiber ausschließlich der Hintere teil des Hofes gemietet. Ich würde ja meinen vermieter Fragen, doch ist dieser auf keinem Wege erreichbar ausser über dritte, und das auch sehr dürftig.