Hecke durch Zaun ersetzen, umlagefähig?
Wenn ich als Vermieter eine vorhandene Hecke, deren Rückschnitt ca. 2000€ pro Jahr kostet und auf die Mieter umgelegt wird, durch einen Zaun ersetzen möchte, um die Nebenkostenbelastung der Mieter nachhaltig zu reduzieren, können diese Kosten umgelegt werden? Gibt die BetrKVO so etwas her oder wären dies individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und den Mietern? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
1 Antwort
Nein, das sind keine Betriebskosten und rechtfertigt auch keine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB, falls das die nächste Frage wird.
Er kann aber im Rahmen seiner Pflicht zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots einen anderen Gärtner damit beauftragen oder die Intervalle anpassen.