Wer muss bei Versicherungsfall in Mietwohnung in Vorkasse treten? Vermieter oder Mieter?
Ich habe durch eine Unachtsamkeit fahrlässig die Schlafzimmertür in unserer Mietwohnung beschädigt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten, die Kostenübernahmeerklärung wurde durch die Versicherung an meinen Vermieter gesandt.
Die beauftragte Firma möchte nun eine schriftliche Auftragsbestätigung der Reparatur und in der Folge wahrscheinlich auch, dass man in Vorkasse tritt. Wer muss dies tun? Ich als Mieter oder mein Vermieter?
Mir ist bewusst, dass über die Beauftragung eines anderen Unternehmens nachzudenken ist (wegen der Vorkasse), mir geht es aber um die Frage der Beauftragung...
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße
lennoxs
4 Antworten
Handwerker die Vorkasse für so eine kleine Reparatur verlangen, denn zeige ich den Vogel und werf sie raus, die sind doch nicht Koscher.
Jeder selbständige Handwerker hat bestimmt mehrmal in seinen Leben einen Versicherungsfall zu reapieren und weiß das er sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzt und abrechnet.
Also such dir einen neuen Handwerker
In Vorkasse muss derjenige treten, der den Handwerker beauftragt hat. Nur von dem kann der Handwerker den Werklohn und die Vorkasse verlangen.
Wer den Schaden letztlich bezahlt, Mieter, Vermieter oder Versicherung, ist dabei egal.
Letztendlich zahlt der Schädiger, also Du!
Der Vermieter ist gänzlich raus
Aber normalerweise gibt es eine Abtretung und die Firma rechnet das dann direkt mit der Haftpflichtversicherung ab!
Der den Handwerksbetrieb Beauftragende muss die Rechnung !! i.d.R. im Vorfeld begleichen.