Vermieter will die Kosten für die Sanierung der komunalen Kläranlage auf uns umlegen?
Die Kläranlage in unserer Gemeinde wird saniert, dafür werden alle Hauseigentümer zur Kasse gebeten. Nun haben wir als Mieter von unserem Vermieter ein Rechnung erhalten in der wir aufgefordert werden eine Teil der Kosten (nach qm der Wohnfläche incl.Garage) zu tragen. Das wären dann 4 Jahre hintereinander je eine Rate von ca. 800 €, wobei die letzte Rate noch nicht feststeht, da die tatsächlichen Kosten erst nach Abschluß der Bauarbeiten bekannt werden. Darf der Vermieter diese Kosten von uns einfordern?
Guten Morgen, kann mir hier wirklich niemand etwas zu sagen?
LG
1 Antwort
OK. Dann sage ich was dazu.
Die Kosten einer kommunalen Kläranlage können im Rahmen von "Erschließungsbeiträgen" auf die Anlieger umgelegt werden. Die Anlieger sind die Grundstückseigentümer.
Wenn das Grundstück vermietet ist, dann kann der Vermieter nur bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen. § 556 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Erschließungsbeiträge gehören aber nicht dazu. BetrKV.pdf (gesetze-im-internet.de) Deshalb kann der Vermieter die Kosten für die Sanierung der Kläranlage, die ihm die Gemeinde auferlegt hat, nicht auf seine Mieter umlegen.
Als Mieter kannst Du also die Erstattung verweigern.
@AndiRat
Vielen Dank für die detaillierte Antwort, Du hast mir sehr weitergeholfen. LG