Darf Vermieter den original Wohnberechtigungsschein verlangen?
Darf der Vermieter das Original Dokument verlangen ohne es wieder zurück zu geben?
4 Antworten
Er muss das Original verlangen, denn er muss die Rückseite ausfüllen, ihr müsst beide unterschreiben und dann geht der WBS an die zuständige Stelle - denn es wird schließlich überwacht, ob geförderte Wohnungen nur an Berechtigte vermietet werden.
Älter als ein Jahr darf der WBS dafür nicht sein.
https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/70220/show
Welchen Sinn macht es denn, wenn Du eine WBS Wohnung angemietet hast, dass Du den Originalschein noch behalten willst?
Richtig: KEINEN!
Solange Du noch nichts gemietet hast, nur das Original vorzeigen und wenn überhaupt eine Kopie aushändigen.
Aber sobald Du unterschrieben und die Wohnung hast, kannst Du auch das Original aushändigen, behälst halt selber eine Kopie.
Nach Anmietung der entsprechenden Wohnung sollte ein Vermieter diesen Anspruch haben - als Nachweis dessen, dass besagte Wohnung an (einen) Berechtigte(n) vergeben wurde. Ansonsten könnten Mieter im Prinzip eine Zweitwohnung unter erneuter Nutzung eines solchen Scheines anmieten.
Niemals Originale aus der Hand geben! Er bekommt eine Kopie.
Dann ist das in Coesfeld halt anders als hier. Hier reicht es, eine Kopie zu zeigen. Und auf der Rückseite muss der VM auch nichts unterschreiben.
Hab es schon abgegeben. Würde es wiederverlangen aber hat er rechtlich gesehen recht dazu es zu verlangen?
Dann kannst Du nur hoffen. Weiß nicht, wie der drauf ist. Und nein, er muss eine Kopie akzeptieren.
Das stimmt leider nicht.