Wohnung kündigen?
Ich bin vor 2 Wochen mit meinem Partner in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt hat er mich ganz plötzlich nach 23 Jahren verlassen. Ich kann die Wohnung alleine nicht zahlen.kann ich wieder ausziehen trotz 24 Monaten kündigungssusschöuss?
5 Antworten
Wenn ein beidseitiger Kuendigungsverzicht wirksam vereinbart wurde, kannst du vorher nicht ordentlich kuendigen.
Wenn ihr beide die Wohnung gemeinsam gemietet habt (2 Hauptmieter), kannst du allein ueberhaupt nicht kuendigen. Das koennen dann nur beide Mieter gemeinsam und danach muessen beide raus. Stimmt der andere Hauptmieter nicht zu, geht's nur ueber einen entsprechenden Gerichtsbeschluss (der dann aber recht einfach zu bekommen ist). Ein wirksam vereinbarter Kuendigungsverzicht ist dann aber dennoch einzuhalten.
Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, dazu kommt der Verzicht auf Kündigung für 2 Jahre.
Ihr habt ein Problem. Das könnt ihr nur zusammen mit dem VM klären z.b. indem ihr ihm anbietet einen Nachmieter zu suchen.
Das geht nur über einen Aufhebungsvertrag.
Vielleicht lässt sich der Vermieter darauf ein, wenn ihr einen solventen Nachmieter vorstellt (muss er aber nicht).
Ansonsten seid ihr gesamtschuldnerisch an den Vertrag gebunden, wenn also bei dir nichts zu holen ist, wendet sich der Vermieter an deinen Ex-Partner, egal ob er da noch wohnt oder nicht.
Dein Ansprechpartner ist also zuallererst dein Vermieter.
Der Partner ist ebenso zahlungspflichtig wie Du. Der Vermieter kann sich zwar aussuchen, an welchen der beiden Hauptmieter er herantritt. Fall Du das bist, kannst Du aber den Ex auf die Hälfte verklagen.
Allein das wird den Ex davon überzeugen, die gemeinsame Kündigung zu unterschreiben, die ja nötig ist.
Der Vermieter muss aber nicht der vorzeitigen Kündigung zustimmen. Tatsächlich hat er doch gerade für diesen nun eingetretenen Fall den Kündigungsausschluss in den Vertrag eingebaut.
Möglicherweise akzeptiert der Vermieter einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag gegen eine "Entschädigung". Die dann von Euch beiden zu tragen wäre, neben der Miete bis Mietende.
Das hängt davon ab, wer den Vertrag unterschrieben hat.
Beide gemeinsam.