Vermieter zahlt Stromkosten von Trocknungsgerät nicht zurück?
Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Letztes Jahr Ende Januar sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Zum Hintergrund: Ich hatte ein halbes Jahr vorher eine Stelle am anderen Ende von Deutschland angenommen. Mein Mann konnte wegen Corona viel Homeoffice machen und ist mit mir mitgekommen. Als er dann eine Stelle in meiner Nähe gefunden hat, haben wir unsere alte Wohnung gekündigt, um final umzuziehen. Wir waren also fast ein halbes Jahr nicht in dieser Wohnung.
Leider gab es Anfang Januar, aufgrund alter und defekter Leitungen einen Rohrbruch im gesamten Haus, was auch unsere Wohnung betroffen hat. Natürlich wurden in der Wohnung mehrere Trocknungsgeräte eingesetzt. Die Kosten der Geräte für Januar (es waren 2) haben wir über die Stromkosten getragen. Alle Zählerstände wurden abgelesen, sodass wir genau wissen, was diese Geräte verbraucht haben. Eine Versicherungsfirma ist für den gesamten Schaden aufgekommen (inkl. Stromkosten der Geräte und auch eine Mietminderung, da die Wohnung im Januar unbewohnbar war).
Die Mietminderung, inkl. unserer Kaution plus Nebenkosten von über 600€ die uns zustehen, haben wir nur nach mehrmaliger Aufforderung und Drohung mit Anwalt wieder bekommen. Auf unsere Aufforderung, dass wir auch die Stromkosten der Trocknungsgeräte erstattet bekommen wollen, wurde nur geantwortet, dass die Vermieter noch kein Geld für die Trocknungsgeräte zurück bekommen haben und wir uns selbst darum kümmern sollten das Geld von der Hausverwaltung (die das Geld von der Versicherung verwaltet) zurück zu bekommen.
Wir haben jetzt noch ein wenig gewartet (ca. 3 Monate) und dann bei der Hausverwaltung angerufen, um zu erfahren, was mit dem Geld der Trocknungsgeräte passiert ist. Die Dame am Telefon war sehr nett und auch etwas schockiert, da Sie das Geld für die Trocknungsgeräte schon eine ganze Weile an die Vermieter zurückgezahlt hat. Sie hat uns dann die genaue Aufstellung zukommen lassen, so dass ich auch weiß, was uns davon zusteht. Die Vermieter haben also kurz nachdem Sie uns mitgeteilt hatten (1-2 Wochen), dass Sie noch keine Stromrückzahlung von der Versicherung erhalten haben, die Stromrückzahlung bekommen.
Unsere ehemaligen Vermieter machen natürlich, wie auch schon vorher, von selbst keine Anstalten uns das Geld zu erstatten.
Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich da vorgehen? Ich finde es eine ziemliche Unverschämtheit. Auch gerade in Anbetracht dessen, dass man uns erst nach mehrmaliger Aufforderung die Kaution, die Mieterstattung und die Rückzahlung der Nebenkosten ausgezahlt hat. Ich möchte eigentlich nur noch unser Geld zurück damit wir nichts mehr mit diesen Leuten zu tun haben. Danke!
3 Antworten
Nun, da die Aussage der Vermieter, sie hätten noch kein Geld bekommen, zum Zeitpunkt der Miiteilung ja nicht falsch war, würde ich (!) jetzt einen Brief mit Zustellnachweis schreiben. Darin würde ich die Aussage der HV- Mitarbeiterin zitieren, die Abrechnung in Kopie beifügen und nachdrücklich die Auszahlung bis zum (2 Wochen Frist) ... anfordern. Und ich würde darauf hinweisen, dass ich rechtliche Schritte unternehme, wenn die Zshlung nicht innerhalb der Frist eingeht und dass dies dann weitere Kosten für den Vermieter mit sich bringt (dafür sollte man aber auch willens sein, das zu tun und ggf. am Tag nach Fristablauf die Schritte einleiten!).
Der Enttäuschung darüber, dass die Vermieter nach Erhalt des Geldes nicht von sich aus die Erstattung in die Wege geleitet haben, kann man ja zusätzlich Ausdruck verleihen.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Evtl. würde es ja auch schon reichen, wenn wir mit einem Mahnbescheid drohen. Kann man dies denn wirklich wegen nicht bezahlter Stromkosten von Trocknungsgeräten beantragen? Es ist wirklich Schade, dass man immer wegen allem drohen muss.
Hinzu kommt in unserem Fall natürlich noch, dass die Vermieter ca. 130€ der Kaution noch einbehalten haben, da die Nebenkostenabrechnung für Januar 2021 noch offen ist. Also wird es auch da höchstwahrscheinlich wieder zu Verzögerungen kommen und nur nach Aufforderung werden wir die Nebenkostenabrechnung für Januar erhalten (mit der Ausnahme natürlich, dass die Vermieter Geld zurück bekommen, dann sind sie bestimmt schnell ;)).
Ich möchte so wenig wie möglich mit diesen Menschen kommunizieren. Die Frage ist, ob wir noch abwarten, bis die Januar Nebenkostenabrechnung fällig ist und dann eine Aufforderung für beides (Nebenkosten Januar + Strom) stellen oder verfällt der Anspruch auf die Stromrückzahlung rechtlich?
Vielen Dank!
Wenn jemand Pflichten nicht erfüllt beschreitet man den Rechtsweg.
Man könnte einen Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragen. Allerdings kann er dagegen Widerspruch einlegen.
Dann wird die Sache ins streitige Verfahren übergeleitet und da ist das Amtsgericht am Ort der Mietsache zuständig.
Da Ihr bestimmt keine Lust habt für eine Gerichtsverhandlung durch ganz Deutschland zu fahren solltet Ihr gleich einen Anwalt beauftragen.