Ist eine Mieterhöhung gültig, wenn der Name im Text falsch ist?
Ich habe eine Mieterhöhung, in der der Name im Text von meinem Nachbarn ist und die postalische Anschrift meinen korrekten Namen enthält. Ist sowas gültig? Muss man darauf reagieren?
3 Antworten
Was würde passieren, wenn du nicht reagierst, einer Mieterhöhung muss man zustimmen.
Wenn du nicht zustimmst, bleibt alles beim Alten und der VM müsste vors Gericht gehen. Dabei würde der Formfehler auffliegen und der Richter entweder entscheiden, das die Mieterhöhung nichtig ist oder sie Bestätigen.
Wenn der Richter die Mieterhöhung aufgrund des Formfehlers für Nichtig erachtet, wird der VM einfach eine neue Formgerechte Mieterhöhung aufsetzen. Du gewinnst zwar Zeit, musst dich aber mit dem Ganzen Papierkram rumschlagen und auch einen Teil der Kosten für Anwalt und co selber zahlen.
Wenn die Mieterhöhung trotz Formfehlers rechtens ist, dann zahlst du anschließend die Mieterhöhung nach, dazu noch Gerichtskosten, deine Anwaltskosten und ggf auch Anwaltskosten des VM.
Ergo in beiden Fällen schadest du dir mehr, als das ganze etwas nutzt.
Teile dem VM einfach mit, das du das Schreiben aufgrund des Formfehlers als nichtig erachtest und das er dir ein neues Schreiben schicken soll. Damit hast du ggf dann einen Monat gewonnen, der aber niemandem weh tut.
Ist das Anschriftenfeld auf dem Mieterhöhungsverlangen korrekt und alle Mieter werden angesprochen, der Schreibfehler (falscher Name) befindet sich lediglich im Text, liegt meiner Meinung nach ein wirksames Mieterhöhungsverlangen vor.
Sofern denn alle andereren Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen vorliegen.
Ich würde dennoch dem Vorschlag von berlina76 folgen.
Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden ob das wirksam ist. Da für dich aber klar erkennbar ist dass du gemeint bist und es sich um einen offensichtlichen Copy & Paste Fehler handelt würde ich an deiner Stelle Mal eher davon ausgehen dass das Schreiben dadurch nicht unwirksam ist.
An deiner Stelle würde ich mich also eher damit beschäftigen ob die Begründung ausreichend ist, du also zustimmst, oder ob die Erhöhung nicht ausreichend begründet ist.