Darf mein Verpächter meinen Jahresabschluss verlangen?
Guten Tag,
Wir betreiben ein Geschäft und in unserem Pachtvertrag steht, das mein Pachtzins 7% vom Umsatz beträgt, aber mindestens 400€ monatlich.
Nun frage ich mich, wie mein Verpächter das einsehen möchte/soll?
Ich möchte eigentlich meinem Verpächter nicht meine ganzen Umsatzzahlen jeden Monat vorlegen müssen. Wie kann man da anders verfahren? Weil er verlangt es, damit er nachschauen kann ob ich die 7% korrekt bezahle. Gibt es da eine andere Möglichkeit das Vorzeigen der BWA und Jahresabschluss zu umgehen? Ich kann den Vermieter ein wenig verstehen, aber ich möchte mich auch nicht jeden Monat "nackig" machen und ihm meine Ausgaben, Einnahmen usw. zeigen.
Bis jetzt habe ich ihm meine BWA vorgelegt, aber ich möchte das nicht, dass er über all meine Finanzen bescheid weiß.
Ich habe meinen Steuerberater bereits gefragt und er weiß nicht ob das rechtens ist und hat mich auf ein Anwalt verwiesen.
Wäre über jeden Tipp und Hilfe erfreut.
4 Antworten
Dein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann die Umsätze für die einzelnen Monate bzw. ein Geschäftsjahr schriftlich bestätigen. Sollten Umsätze nachgemeldet werden, sind diese entsprechend auszuweisen. Ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist verpflichtet, wahrheitsgemäß die Kennzahlen darzustellen.
Der Verpächter hat keinen Anspruch auf Offenlegung der Geschäftszahlen im Detail. Da Du wahrscheinlich nicht publikationspflichtig für einen Jahresabschluß bist, gibt es auch kein berechtigtes Interesse an dessen Vorlage, denn neben Umsätzen sind hier ja auch Gewinne und Anlagevermögen ausgewiesen.
Pachtverträge mit einem Prozentsatz des Umsatzes sind insbesondere im Gastronomiebereich recht üblich (Umsatzpacht), da Umsätze im Verlauf der Pachtdauer stark schwanken können.
Laut Vertrag ist die Höhe des Pachtzins abhängig von der Höhe des Umsatzes. Damit ist die Nennung des Jahresumsatz gegenüber des Verspächters pflicht. Bei einer Weigerung dürfte durchaus geschätzt werden.
warum unterschreibst du solch einen Vertrag wenn du ihn nicht einhalten willst ?.
Frage einen Anwalt ob das so Rechtens ist.
Dein Verpächter mochte einen Beweis das er auch die 7 % bekommt.
Ggf. kann der Steuerberater den Umsatz bescheinigen?
https://blog.crem-solutions.de/das-abc-des-immobilienmanagement-u-wie-umsatzmiete
Da steht ja dass ich 7% zahlen muss. Ich dachte, da reicht es wenn es mein Steuerberater ausrechnet und ich dementsprechend die Beträge überweise. Mir war nicht bewusst, dass ich ihm meine kompletten Finanzen meiner Firma offen legen muss