Garantie Küche vom Bauträger?
Hallo ich habe vor 2.5 Jahren eine Neubauwohnung vom Bauträger erworben inkl. einer Einbauküche die ich nun vermiete.
Nun ist ein Hahn undicht an der Küche und der Unterschrank samt Armatur muss ausgetauscht werden.
Ich bin der Meinung ich habe 5 Jahre Garantie.
Der Bauträger meint das auf die Küche nur zwei Jahre Garantie sind.
Wie ist hier die Rechtsgrundlage. Danke für eure Antworten
Grüsse
2 Antworten
Ich denke auch, dass Du 5 Jahre Gewährleistung hast. Denn der Bauträger hat die Küche zusammen mit der Wohnung / Bauleistungen an Dich verkauft.
Aber wenn ein Wasserhahn nach über 2 Jahren tropft, dann spricht vieles dafür, dass der Wasserhahn bei Übergabe in Ordnung war. Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Wasserhahn bereits im Zeitpunkt der Montage / Übergabe mangelhaft war. Dasselbe gilt für den Unterschrank.
Nach dem Gesetz hast Du die Beweislast dafür, dass der Wasserhahn und der Unterschrank bereits im Zeitpunkt der Übergabe an Dich schadhaft war. Und dieser Beweis wird sehr schwierig sein.
Ich denke, der Bauträger muss nichts zahlen.
Die Garantie gilt meiner Meinung nach für Bauleistungen und nicht für Einbauten und Zubehör. Für Einbauten gilt die normale 2-jährige Gewährleistung. Somit dürfte ein tropfender Hahn nach Ablauf der Gewährleistung deine Sache sein. Zudem verstehe ich nicht, warum der Unterschrank samt Armatur zu tauschen ist. Ein tropfender Hahn tropft doch ins Spülbecken oder was genau meinst du?