Verpflichtung, Gartentor verschließen?
Ich wohne mit meinen Vermietern in einem 2-fam.-Haus. Um in meine Garage zu kommen, ist ein Zweiflügeltor zur Einfahrt /Garten per Hand zu öffnen / schließen. Dieses alte Tor wurde von Vermieter so zusammengebastelt, dass die Flügel mit Karabiner bzw. Drahtschlinge eingehängt werden müssen, um die offen zu halten und mit Haken im Boden, der öfters verhakt, und auch Karabiner mit dem 2 Flügel verschlossen werden. So geht das nur von der Gartenseite. Bin ich als Mieter verpflichtet, diesen neuen "Befehlen" des Vermieters Folge zu leisten, dass das Tor immer zu sein muss? Vielen Dank im voraus für richtige Antworten!
2 Antworten
wo ist das Problem?
wozu ist ein Tor da?, damit es immer offen steht?
Der VM kann das auch schriftlich in der Hausordnung verankern.
Sollte es sehr umständlich sein weil das Tor ein wenig Reparaturbedüftig ist, das kann man ja in einen netten Gespräch klären wie es zu vereinfachen ist.
Ich denke du bist zu Bequem jedesmal das Tor zu öffnen und zu schliessen.
Nein, ich bin nicht zu bequem. Ich mach das normal auch zu. Obwohl man dabei in die Matschwiese muss (Schuhe schmutzig), um die Karabiner zu betätigen, immer zwei Hände braucht (sprich z. B. Einkäufe in den Dreck stellen) und sich die Schulter halb ausrenkt, weil der Hacken der Bodenhalterung wieder klemmt.... Ich habe ein Problem damit, wie es gesagt wird und man mir das Tor aus Schikane (3 Std. weg) zumacht. Reden ist nicht wirklich möglich, da er cholerisch reagiert, mich zurecht weist wie ein kleines Kind und immer recht hat!
Wenn Dein Vermieter vorgibt, dass Du das Gartentor geschlossen zu halten hast, so hast Du dem Folge zu leisten.
Ansonsten - soweit die Garage nicht Bestandteil Deines Wohnungsmietvertrages ist, kann Dir dieser Vertrag auch gekündigt werden.
Danke für die Antwort. Nein, Garage gehört zur Wohnung.