Alte Wohnung gekündigt, aber neuer Mietvertrag ist nicht zustande gekommen, was tun?
Neuer Mietvertrag ist nicht zustande gekommen, obwohl schriftl. vorgel. (unmögliche Bedingungen für Mietinteressent, nicht zumutbar), aber die alte Wohnung ist schon gekündigt. Was tun?
5 Antworten
Was lernt man daraus:
Erst kündigen, wenn man einen unterschriebenen Mietvertrag in der Hand hält.
Und jetzt könnt ihr nur noch mit eurem bisherigen Vermieter verhandeln.
Der muss im Übrigen nicht den alten MV verlängern/aufleben lassen, der kann und darf euch auch einen neuen MV vorlegen, der dann vermutlich teurer sein wird.
Und wenn alle Stricke reißen:
Freunde/Familie, Pension, Hotel, Sozialamt
Der muss im Übrigen nicht den alten MV verlängern/aufleben lassen, der kann und darf euch auch einen neuen MV vorlegen, der dann vermutlich teurer sein wird.
Oder eben sagen: "Nee, mache ich nicht. Das Mietverhaeltnis endet an dem Tag, zu dem du gekuendigt hast. Dann musst du raus."
Danke, ich bemühe mich natürlich auch schnellstmöglich eine Wohnung zu finden..Danke!
Dein Denkfehler hierbei:
Gibt es bereits schon einen neuen Mieter/Mietvertrag, wird es für die Fragestellerin vermutlich so richtig schön teuer.
Der neue Mieter hält sich mit den Schadensersatzansprüchen an den Vermieter, was meinst Du wohl, wo bzw. von wem der sich das dann zurück holen wird!?
Ohne alles Informationen zu kennen/zu wissen, ist das ein sehr schlechter Rat.
Du kannst den Vermieter bitten, das gekuendigte Mietverhaeltnis trotzdem mit dir fortzusetzen. Vielleicht laesst er sich ja darauf ein. Vielleicht aber auch nicht und vielleicht kann er es auch gar nicht, weil er die Wohnung schon wieder neu vermietet hat.
Mehr kannst du eigentlich nicht tun. Gekuendigt ist gekuendigt.
Deinem VM bescheid geben, selbst, wenn er nicht damit einverstanden ist, das du dort weiter wohnst, hat er erstmal keine Handhabe. Er darf dich nicht rauswerfen. Dazu benötigt er einen Räumungstitel und das kostet Zeit und Geld.
Ergo weiter wohnen bleiben, Miete zahlen und wenn du was gefunden hast ausziehen.
Hat dein Alter Vermieter die Wohnung allerdings schon neu vermietet, hast du ein Problem. Der VM wird dem neuen Mieter gegenüber Schadensersatzpflichtig und das kann er sich natürlich von dir wiederholen, z.b. Einlagerung der Möbel und Hotel.
Den bisherigen Vermieter fragen, ob es bereits einen Nachmieter gigt - sprich ob der Vertrag verlängerbar wäre.
Dumm gelaufen.
Jetzt mußt Du versuchen, ob Dein alter Vermieter Dich weiter halten will. Der darf auch nein sagen oder Dir eine saftig erhöhte Neumiete anbieten.
Nö, der VM hat (leider aus Sicht des VM) keinerlei Handhabe. Der Mieter bleibt einfach Wohnen, der VM benötigt einen Räumungstitel, wenn der Mieter nicht freiwillig geht. Daher wird der VM damit einverstanden sein, das der Mieter erst ein paar Wochen später auszieht, denn so ein Räumungstitel kostet mehr als er dem VM im Endefekt bringt.