Makler verlangt Honorar für die Vermittlung obwohl der Nachmieter gestellt worden ist?

AndiRat  21.12.2021, 09:52

Habt ihr mit dem Makler einen VErtrag abgeschossen, falls ja, was steht da drin?

Oder wurde der Makler vom Vermieter beauftragt?

vannguye 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 09:57

Nein. Lediglich mit dem Vermieter der Mietvertrag und dann der Mietaufhebungsvertrag. Die 1000€ waren eine mündliche Abrede.

AndiRat  21.12.2021, 10:01

Eine mündlicher Abrede zwischen Dir und dem Makler?

vannguye 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 10:02

Ja. Ich hatte es so verstanden, dass diese entstehen wenn wir keinen Nachmieter stellen und er den Aufwand hat

AndiRat  21.12.2021, 10:04

Wurde dieser Makler ursprünglich vom Vermieter eingeschaltet? Oder hast Du ihn beauftragt, um einen Nachmieter zu finden?

vannguye 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 10:06

Das weiß ich nicht. Es wurde lediglich der Mietaufhebungsvertrag vom Vermieter geschickt. Einen Maklervertrag o.ä haben wir nicht unterschrieben

2 Antworten

Wenn der Makler vom Vermieter eingesetzt wurde, um das mit der Vermietung zu klären, dann kann der Makler keine Provision vom Mieter verlangen. Es gilt hier das Bestellerprinzip. Wer bestellt, der zahlt.

Außerdem muss ein Maklervertrag über Wohnraum schriftlich abgefasst werden, sonst ist er unwirksam.§ 2 WoVermRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ein Honorar ist fällig sobald irgendein Kontakt stattfindet.