Makler verlangt Honorar für die Vermittlung obwohl der Nachmieter gestellt worden ist?
Zu meiner Ausgangssituation:
Es wurde ein Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, der eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat.
Aufgrund eines Immobilienerwerbs wollten wir nach 1 1/2 Jahren aus der Mietwohnung ausziehen und haben somit den Makler (der unser Ansprechpartner zur Mietsache ist) nach einer vorzeitigen Kündigung gefragt.
Dieser will uns 1.000,00 Netto in Rechnung für den ihm entstehenden Aufwand stellen.
Allerdings haben wir einen solventen Nachmieter stellen können und somit entstand keine Maklerdienstleistung für die Suche nach einem neuen Mieter. Lediglich den Vertrag und das Übergabeprotokoll wurde von ihm aufgesetzt.
Sind diese 1.000,00€ “Aufwandsentschädigung” dennoch rechtens? Es wurde ja keine wirkliche Leistung von ihm erbracht.
Vielen Dank im Voraus.
Habt ihr mit dem Makler einen VErtrag abgeschossen, falls ja, was steht da drin?
Oder wurde der Makler vom Vermieter beauftragt?
Nein. Lediglich mit dem Vermieter der Mietvertrag und dann der Mietaufhebungsvertrag. Die 1000€ waren eine mündliche Abrede.
Eine mündlicher Abrede zwischen Dir und dem Makler?
Ja. Ich hatte es so verstanden, dass diese entstehen wenn wir keinen Nachmieter stellen und er den Aufwand hat
Wurde dieser Makler ursprünglich vom Vermieter eingeschaltet? Oder hast Du ihn beauftragt, um einen Nachmieter zu finden?
Das weiß ich nicht. Es wurde lediglich der Mietaufhebungsvertrag vom Vermieter geschickt. Einen Maklervertrag o.ä haben wir nicht unterschrieben
2 Antworten
Wenn der Makler vom Vermieter eingesetzt wurde, um das mit der Vermietung zu klären, dann kann der Makler keine Provision vom Mieter verlangen. Es gilt hier das Bestellerprinzip. Wer bestellt, der zahlt.
Außerdem muss ein Maklervertrag über Wohnraum schriftlich abgefasst werden, sonst ist er unwirksam.§ 2 WoVermRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ein Honorar ist fällig sobald irgendein Kontakt stattfindet.