Folgender Sachverhalt, ich habe bereits die mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten. Den unterschriebenen Vertrag werde ich aber erst Anfang nächster Woche erhalten. Trotz gegebener Seriosität des neuen Arbeitgebers macht eine Kündigung meinerseits also vorher keinen Sinn. Schriftlicher Vertrag immer besser!
Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ich würde also vom heutigen Datum ausgegangen zum 31.5.2020 rauskommen.
Da es seit einiger Zeit mit dem alten Arbeitgeber „knistert“, könnte es gefühlt passieren, dass DIE mir die Tage noch kündigen, bevor ich kündigen kann. Arbeitgeberseitig besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich käme dann also erst zum 30.06.2020 aus dem Vertrag.
Viel zu spät, da ich das neue Arbeitsverhältnis zum 1.6. antrete soll.
Wie verhalte ich mich, sollte tatsächlich mir vorher gekündigt werden? Kann ich die Annahme der Kündigung verweigern? Oder den Arbeitgeber bitten, mir erst mit Datum 30.4. zu kündigen, so dass ich vorher kündigen kann? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?
Würde mir andererseits nicht die 2-Monatige-Arbeitgeberseitige-Kündigungsfrist verbauen wollen, sollte es mit dem neuen Arbeitgeber doch nicht klappen. Wovon ich aber nicht ausgehe!
Vielen Dank!