Kann der Arbeitgeber sich weigern, einen Teil des Gehalts in den Bausparvertrag zu zahlen?

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Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die vrmögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. In diesem Gesetz steht u.a.:

§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen

§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns

(1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.

(2) Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Zum Abschluß eines Vertrags nach Absatz 1, wonach die Lohnteile nicht zusammen mit anderen vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer angelegt und überwiesen werden sollen, ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Anlage von Teilen des Arbeitslohns in monatlichen der Höhe nach gleichbleibenden Beträgen von mindestens 13 Euro oder in vierteljährlichen der Höhe nach gleichbleibenden Beträgen von mindestens 39 Euro oder nur einmal im Kalenderjahr in Höhe eines Betrags von mindestens 39 Euro verlangt. .....

Damit der Arbeitnehmer von der staatlichen Prämie profitieren kann, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die freiwilligen Zahlungen des Arbeitnehmers zu überweisen. Um diesen Betrag wird dann das Einkommen entsprechend gekürzt.