Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?
Hallo,
wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?
► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.
Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.
Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:
"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."
► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.
► In der Klageerweiterung steht sogar:
".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der
Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der
Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."
• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:
A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?
B) ► An wen wendet man sich?
C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?
D) ► Gibt es da eine Frist?
Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.
E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?
F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?
►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..
Der zuständige Rechtsanwalt ist in Urlaub.
Weiterhin sehr dankbar für jede/n Information, Ratschlag etc..
2 Antworten
Da hat Dein Anwalt wohl nicht aufgepasst, er war doch sicher anwesend und hat dem Vergleich zugestimmt. Womöglich haftet er für diese eintägige Lücke und für etwas, was eventuell noch daraus folgt.
RA ist jetzt vermutlich schon im Wochenende.
Na und!
Dieses Thema hat ja wohl auch noch bis Montag Zeit, also lasse mal den Anwalt machen!
Schreibe eine E-Mail an die Kanzlei/an den Anwalt und gut ist.
@Wochenende@ - Wenn´s das nur wäre.
Der Rechtsanwalt ist in Urlaub.
Echt jetzt ?
Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen ...
Heißt man kann da nichts machen bzw. nichts korrigieren im Nachhinein ?