Smartphone von Arbeitgeber gekauft für Mitarbeiter. Steuer?

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Lies doch mal §3 Nr 45 EStG:

Steuerfrei sind [...] 45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen;

Das gilt also für den privat genutzten PC, Laptop, das iPad, ein Smartphone, ein gewöhnliches Handy, Software, sowie Support für all diese Positionen.


TopJob  27.08.2012, 12:16

Aber gibt es hier nicht eine Pflicht, dass das Gerät ebenfalls für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung stehen muss? Dachte ich zumindest. Und dadurch, dass der Vertrag durch den Mitarbeiter abgeschlossen wird, wäre dieses doch nicht erfüllt?

Andernfalls könnte ein Arbeitgeber ja auch einen Mitarbeiter ein Notebook, etc. übergeben mit der Aussage ausschließlich für die private Nutzung.

gandalf94305  27.08.2012, 14:09
@TopJob

In dem EStG-Text oben kann ich nichts davon erkennen, daß der Arbeitgeber eine dienstliche Nutzung voraussetzt. Ebenso ist ja nicht gesagt, daß der Arbeitgeber alles übernehmen muss - es kann sich ja nur um die Hardware handeln. Idealerweise würde also der Arbeitgeber das Smartphone kaufen und als "betriebliches Telekommunikationsgerät" deklarieren.

Ich kenne solche Fälle von verschiedenen Firmen, die ihren Mitarbeitern in der Anfangsphase von Smartphones diese als Bonus zur Verfügung stellten, die Mitarbeiter jedoch selbst für die Verträge zuständig waren.

FREDL2  27.08.2012, 20:03
@TopJob

@TopJob: Gandalf hat das schon richtig beschrieben. Die harte Ware kann steuerfrei - auch zur Privatnutzung - überlassen werden.

Die Gesprächsgebühren aber könnten im vorliegenden Fall nur nach Einzelnachweisen steuerfrei erstattet werden, da der Vertrag auf den AN läuft.

angestellt9 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 10:54
@FREDL2

auch zur privaten Nutzung. Aber ich spreche ja davon, dass er das Gerät nur kauft, dem Mitarbeiter gibt und der tut damit, was er will. Damit ist es ein Geschenk in meinen Augen.

Mit dem Vertrag und der Simkarte hat der AG nichts mehr zu tun.

Ich verstand bisher das EStG anders.

gandalf94305  29.08.2012, 10:57
@angestellt9

Das Gerät wird nicht geschenkt, sondern überlassen :-)

Und nach Ablauf der Abschreibung kann eine Privatübernahme erfolgen.