Wandelt sich ein Zeitvertrag in einen Festvertrag?
Meine Freundin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der im letzten Jahr schon mal für ein Jahr verlängert wurde. Auch in diesem Jahr soll der Vetrag wohl nur wieder verlängert werden. Hat sie nicht dann Anspruch auf einen Festvertrag?
2 Antworten
das gesetz erlaubt befristete verträge mit einer gesamtdauer von 2 jahren. der vertrag kann in dieser zeit bis zu 3-mal verlängert werden (dabei aber nicht die 2 jahre überschreiten).
eine ausnahme gilt nach der gründung von unternehmen: hier sind in den ersten 4 jahren zeitverträge möglich - mit einer dauer von bis zu 4 jahren und mit mehrfachen verlängerungen.
siehe hierzu auch: http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html#Q1
bei deiner beschreibung des falles ist nicht klar, ob es sich um eine neugründung handelt bzw. ob die 2 jahre mit den verlängerungen erreicht wurden. ist dem der fall wird aus dem letzten zeit- ein festvertrag (das sollte sie aber dem AG nicht sofort auf die nase binden, wenn sie sich nicht schlechter stellen will ;)).
Wenn keine Begründung für die Befristung im ursprünglichen Arbeitsvertrag enthalten war, dann kann er innerhalb von ins. 2 Jahren nur dreimal verlängert werden. Also nie über die 2 Jahre hinaus (s. auch Obelix).
Wir wissen hier zu wenig über die ursprünglichen Bedingungen bzw. über die Verlängerung. Daher ist folgender Link zu empfehlen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html. Möglicherweise ist passives Verhalten sinnvoll, um die Freundin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu bringen.