kann mein arbeitgeber mich zwingen stapler zu fahren
Ich arbeite in der Filtration und muss auch Fässer und IBCs besorgen mit dem Stapler (3.5t) alles kein Problem, fahre schon Stapler seid ich 17 bin (jetzt 54) Nun soll ich den 7t Stapler fahren, wo ich den Führerschein schon für gemacht habe, allerdings nur mit leeren Gitter Körben, dann wollte ich volle Gebinde weg fahren und merke das ich dabei angst verspüre es ist was völlig anderes wenn man auf einmal 2 anstatt 1 vollen IBC zu transportieren, dazu sind auch überall Boden wellen. Also soll ich mit meinem Meister zum Chef kommen und er wird mir bestimmt sagen du musst damit fahren, darf er das obwohl ich angst habe und mir unwohl dabei ist?
Mein Meister fährt auch nicht, weil er wie ich angst bekommen hat.
5 Antworten
WEnn der Meister auch Angst hat, dann wird er einsehen, dass man das langsam üben muss. Zuerst ohne Ladung, dann mit weniger Ladung und wenn Du mehr Erfahrung und Übung hast, dann mit voller Ladung. Und vor allem: Immer mit angepasster Geschwindigkeit. Also so langsam, wie es notwendig ist. Am Anfang sehr sehr langsam.
Auch Deine Firma hat keine Interesse daran, dass ein ungeübter Fahrer einen Unfall verursacht. Deshalb denke ich, dass der Meister einsehen wird, dass man da erst Erfahrung sammeln muss mit dem großen Stapler.
Rede einfach offen mit ihm. Er wird das einsehen.
(Und: Wenn eine Gefahr besteht, weil die Ladung zu gefährlich ist oder weil Du zu wenig Erfahrung hast, dann kann der Arbeitgeber Dich nicht zwingen!)
Erst einmal, Danke für die Antworten.
Ich bin jetzt 31 Jahre bei der Firma, und jetzt soll ich auf einmal 7toner fahren.... Der Führerschein, wurde von der Firma bezahlt.. ja ne is klar... Ein Kollege ist für ne halbe stunde dazu gekommen, um 10 Leuten nen Stempel in den Führerschein zu kloppen... Kostenpunkt 1 - 2 Euro... Wir sollen das jetzt machen weil sie viele Stapler Fahrer (Transport) entlassen haben und nur wenige Leiarbeiter (billiger) eingestellt haben.
Trainingszeit ist kein Problem, aber möchtest du cb. mehr Trainingszeit um die angst zu überwinden eine vogelspinne in der Hand zu halten, BIS es klappt? (So fühle ich mich)
Wollte an sich nur wissen ob hier einer ist (Anwalt oder ähnliches) der mir sagen kann, nein zwingen kann dich keiner, oder doch du musst oder geh zum Arzt las dir das bescheinigen, oder ähnliches... (also KEINE Mutmaßungen, oder ich habe gehört, sondern Ich weiß das... )
Während ich das schreibe werde ich schon wieder nervös, wenn ich nur daran denke das ich damit fahren muss... Sch..
Nochmal Danke an alle, mit den netten Antworten !!!
Trainingszeit ist kein Problem, aber möchtest du cb. mehr Trainingszeit um die angst zu überwinden eine vogelspinne in der Hand zu halten, BIS es klappt? (So fühle ich mich)
Das habe ich Dir doch geschrieben. Diese Übungszeit muss man Dir einräumen.
Größeres Gerät bringt immer bedenken. Als ich das erste Mal einen LKW mit Luftdruckbremse fahren musste, was es auch ungewohnt und es waren völlig andere Abmessungen, als die Lieferwagen, die ich bis. dahin bei einem Umzug gefahren war und heute fahre ich immer die LKW, wenn einer aus dem Bekanntenkreis umzieht.
Sage doch einfach dem Chef, dass Du etwas Übungszeit brauchst, wo Du nur mit halber Last fährst, weil von fast unbeladen beim Üben und der Prüfung für den Staplerschein, auf volle Last für Dich die Unsicherheit zu groß ist.
Das wird man Dir gewähren müssen, weil es im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften nötig ist.
Und ja, man kann dich zum Staplerfahren verdonnern, denn man hat Dir den Staplerschein bezahlt.
Mit Zwingen hat das NULL zu tun.
Der AG kann von Dir verlangen, dass Du deinen Job ausführst, PUNKT.
Die erforderlichen Voraussetzungen hierfür hat der AG dir gegeben, hier den zusätzlichen Führerschein.
Also trainiere/übe und taste dich langsam ran und erfülle dann den Job.
Oder kündige und gebe anderen dann die Möglichkeit!
Natürlich! Aber Du kannst auch weiterhin auf DEiner Weigerung bestehen, dann lieferst Du wenigstens einen Guten Kündigungsgrund! Denn wahrscheinlich hat Dein Arbeitgeber sogar Deinen Staplerschein beahlt.