Vom Mindestlohn Steuern abziehen?
Hallo,
ab Januar arbeite ich als Werkstudent in einem Laden. Vertraglich vereinbart sind mindestens 43,25h monatlich und maximal 20h wöchentlich.
Im Januar wurde ich nun auf 45h monatlich aufgeteilt. Somit arbeite ich ~2h mehr als beim Minijob, also ~24h€ mehr als Mindestlohn.
Werden mir von den ~560€ jetzt nun Steuern, Krankenversicherung etc abgezogen? Sodass mir am Ende weniger als der Mindestlohn bleibt?
3 Antworten
45 Std. monatlich * 12,- Euro Mindestlohn = 540,- Euro.
Also fällt keine Steuer an (die beginnt bei über 1.000,- Euro pro Monat.
Krankenversicherung nicht, weil weil Du in der Studenten-KV bist.
Arbeitslosenversicherung nicht, weil Du Werkstudent bist (Hauptbeschäftigung ist Studium).
Nur Rentenversicherung.
Das ist doch ausserdem sowieso viel besser, weil bei einem Minijob der Arbeitgeber 32 % abgaben zahlen muss. Werkstudent ist also für Euch beide zusammen billiger, da soll er Dir lieber 12,50 die Stunde zahlen.
Ich würde nie einen Studenten als Minijobber anstellen.
Der Mindestlohn bezieht sich auf das Bruttogehalt.