Ist die Kürzung eines vereinbarten Fahrtkostenersatzes wegen Urlaub/Krankheit zulässig, wenn dieser anteilig als Gehalt vereinbart wurde?
Sachverhalt: Ich habe einen Arbeitsvertrag geschlossen, in dem ein Bruttogehalt von 2.900 € vereinbart wurde. Bei Arbeitsantritt wurde ich gefragt, ob ich nicht bis auf Weiteres einen Teil meines Gehaltes in bar als Fahrtkostenersatz erhalten möchte, damit ich gerade für die Anfangszeit mehr Geld in der Tasche hätte. Der Fahrtkostenersatz wurde für einen Arbeitsmonat (20 Tage) mit 0,30€/Entfernungs-km bemessen und beträgt damit 200 €/Monat. Ich bekam also bisher statt der im Vertrag vereinbarten 2.900€ (brutto) nur das Nettogehalt aus 2.700€, sowie 200€ bar (wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert). Für einen Monat, in dem ich einen zweiwöchigen Urlaub genommen habe, wurde mir der Fahrtkostenersatz nur i.H.v. 100 € gezahlt, das Restgehalt blieb unverändert (also 2.700€ brutto).
Ich halte das für eine unzulässige Gehaltskürzung und habe darum gebeten, ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von dem Fahrtkostenersatz abzusehen und nur noch den vereinbarten Bruttolohn von 2.900 € zu zahlen. Ich traue mich nämlich seitdem nicht mehr, länger als 2-3 Tage am Stück in einem Monat Urlaub zu machen, da der Chef bei so wenigen Tagen keine Kürzung vornimmt.
1 Antwort
Es gibt meines Wissens nach nur folgende Möglichkeiten:
Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das
Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird
oder
Der Pauschalierung kann aber auch die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage zugrunde gelegt werden.
Eine Umwandlung von Arbeitslohn in Fahrtkosten ist meiner Meinung nach auch nicht erlaubt. So weit ich das im Kopf habe sind pauschalierte Fahrtkosten nur als Zusatzleistung erlaubt.... so mal am Rande.
Und ob du wirklich steuerlich die mit mehr Gehalt ohne Fahrtkosten stellst bleibt noch zu errechnen.
Ab klar ist - falls du arbeitslos wirst wird dein Arbeitslosengeld auf dein Bruttogehalt und nicht auf dein Bruttogehalt + Fahrtkosten gerechnet.
Ich gehe auch mal stark davon aus das in deinem Arbeitsvertrag dein Bruttogehalt + Fahrtkosten steht und nicht von einer Umwandlung. Somit wäre dein Chef auch nicht gezwungen da zu ändern.....
Und hier mal ein Beispiel
2600,- Brutto = ca. 1760,- Netto + 200 = 1960,- ausgezahlt
2900,- Brutto = ca. 1865,- Netto = nur knapp 105,- € weniger.......
und steuerlich sind ja schon 1000,- € Werbungskostenpausche eingerechnet und du würdest nur den Anteil darüber mit deinem persönlichen Steuersatz bekommen.
Ob du dich mit deiner Aktion wirklich besser stellst???
Alternativ könntest du natürlich auch noch versuchen die Regelung so zu lassen und vielleicht zahlt dir dein Chef noch die Einspaarung der Sozialabgaben in eine betriebliche Altersvorsorge.....
Er muss den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig (BFH, Urteile vom 19.9.2012, Az. VI R 54/11 und VI R 55/11; Abruf-Nr. 123619 und 123620, LGP 1/2013, Seite 13, im Archiv lgp.iww.de). 2.
Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Einzelheiten zur Ermittlung der pauschalierungsfähigen Beträge unter dem Punkt „Pauschalversteuerung“.
Noch einmal es gibt nur diese beiden Lösungen und somit bleibt deinem Arbeitgeber nichts anderes als eine davon anzuwenden. Bei 20 Tagen liegt er über der Vereinfachungsregel und er ist zur Kürzung verpflichtet. Oder aber er nimmt die tatsächlichen Tag und damit muß er bei Krankheit und Urlaub kürzen. Wenn der Vertrag wirklich so ist, dürfte es meiner Meinung nach bei einer Betriebsprüfung auf die Ohren geben und alles wird SVpflichtig...... aber man wird sehen.
Ich glaube dein Arbeitgeber hat sowohl was den Vertrag angeht ein Problem und auch mit dem wie er das anwendet.
Dies ist keine Rechtsberatung und gibt nur die Meinung eines Laien wieder!
Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das
Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird
oder
Der Pauschalierung kann aber auch die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage zugrunde gelegt werden.
Danke für die Antwort. Es ist aber meines Wissens absolut gängige Praxis, z.B. statt einer Gehaltserhöhung einen Fahrtkostenersatz zu zahlen. Warum sollte es dann verboten sein, das bereits vereinbarte Gehalt anteilig als Fahrtkostenersatz zu zahlen? Für Quellen wär' ich da sehr dankbar.
Im Arbeitsvertrag steht "Der Angestellte erhält ein Monatsgehalt von 2.900 € brutto". Die weiteren Ausführungen betreffen nur solche Sachen wie Verschwiegenheitspflicht usw.
Der Fahrtkostenersatz wurde sozusagen als mündliche Nebenabrede vereinbart. Fraglich ist dann natürlich, ob mit dieser Vereinbarung quasi das Grundgehalt effektiv auf 2.700€ runtergehandelt wurde und konkludent eine Zusatzleistung "Fahrtkostenersatz" i.H.v. 200 € (bei voller Anwesenheit).
Mein tatsächlicher Nettoverlust beträgt bei mir hinsichtlich 2.700€ brutto + 200€ Fahrtkostenersatz im Vergleich zu 2.900€ brutto lediglich 85€ in einem normalen Arbeitsmonat. Dieser schmilzt aufgrund des geringeren Werbungskostenvolumens in der Steuererklärung weiter ab. Nicht zu beziffern ist natürlich der Unterschied in der Rentenanrechnung bei einem höheren Sozialversicherungsbeitrag.
Meine Frage zielte ja auch eher auf die Monate ab, in denen der Arbeitgeber wegen Urlaubs-/Krankheitszeiten ggf. eine Kürzung vornimmt. Ich möchte ja gerne mal 1-2 Wochen Urlaub machen und nicht immer nur 2-3 Tage, damit das nicht gekürzt wird.