Ich möchte mich während Elternzeit selbständig machen. Muss ich beim Arbeitgeber kündigen?
Hallo Zusammen,
bald fängt meine Elternzeit an. Ich habe ein Jahr beantragt. Nun ergibt sich bald eine tolle Möglichkeit mich selbständig zu machen. Allerdings möchte ich nicht bei meinem Arbeitgeber kündigen, mir den Job dort als zweites Standbein sichern- Falls die Geschäftsidee nach hinten los gehen sollte. Darf ich mich selbständig machen ohne beim Arbeitgeber zu kündigen? Kann mein Arbeitgeber die Selbständigkeit ablehnen (es ist nicht die gleiche Branche?)
Laut Elterngeldstelle darf ich, auch auf selbständiger Basis bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Geld wird selbstverständlich angerechnet. Vielen Dank für Eure Hilfe
1 Antwort
Hier ein Auzug eines Berichtes zu einem ähnlichen Fall:
Sie können in der Elternzeit eine selbständige Tätigkeit mit einem Stundenumfang von maximal 30 Stunden in der Woche ausüben. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Arbeitgeber und lassen sich seine Zustimmung ggf. schriftlich geben.
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Eine Gewerbeanmeldung lassen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt vornehmen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. In der Regel besteht während des Bezuges von Elterngeld bzw. der Elternzeit eine Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit prüft die gesetzliche Krankenversicherung, ob die Tätigkeit im Haupt - oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Für diese Beurteilung spielen mehrere Faktoren, wie die Einnahmen, die aufgebrachten Stunden, die Art der Gewerbeanmeldung (Haupt - oder Nebengewerbe) bzw. die Frage nach Angestellten eine Rolle. Kommt die Krankenkasse zu dem Entschluss, dass die Tätigkeit einen Nebenerwerb darstellt, bleibt es bei der Beitragsfreiheit. Die Beurteilung erfolgt individuell
Weitere Infos hier:
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/persoenliche_absicherung/archiv.php?archiv=210