Wohnung während der Probezeit
Ich bin kurz davor einen neuen Job anzunehmen, weil es bei meinem alten mächtig Ärger gab in letzter Zeit. Ich müsste aber umziehen. Allerdings muss ich noch durch die "Probezeit". Während dieser Zeit überlässt mir die Firma eine Wohnung, da es keinen Sinn machen würde für 8 Wochen eine Wohnung zu mieten/kaufen, falls man danach nicht übernommen wird. Grundsätzlich spricht das schon mal sehr für die Firma finde ich. Allerdings ist die Wohnung in einem eher runtergekommenen Zustand. An sich wäre das nicht schlimm, aber im Vertrag für die Probezeit steht, dass man die Wohnung vor dem Auszug renovieren muss. Der Kollege der mir die Wohnung gezeigt hat meinte dies wäre nur eine Standard Formulierung und man müsse einfach nur rausfegen. Mir ist aber nicht ganz wohl das so zu unterschreiben, da ich gar nicht die finanziellen Mittel habe um zu streichen und zu renovieren. Andererseits will ich den Arbeitgeber auch nicht unnötig nerven, gerade in meiner Probezeit. Wie komme ich aus dieser dummen Situation raus?
3 Antworten
Dokumentiere den Zustand bei Übernahme durch Fotos. Außerdem solltest Du ein Übernahmeprotokoll fertigen, welches der Wohnungseigentümer, respektive die Hausverwaltung gegenzeichnet.
Das käme darauf an:
Handelt es sich um einen Formularmietvertrag, wäre diese Klausel unwirksam und darf ignoriert werden.
In einem individuellen Mietvertrag vereinbart, schuldest du die Renovierung. In dem Fall macht es durchaus Sinn, das Angbebot abzulehnen und sich in einer Frühstückspension oder Monteursunterkunft mit Langzeitvertrag günstig einzumieten, bis die Probezeit rum ist.
G imager761
Ist dies eine vorformulierte Standardklausel, ist sie bei Auszug unwirksam. Nur wenn diese Klausel eigens für dich in den Vertrag geschrieben wurde, sieht es anders aus. Dokumentiere den Zustand der Wohnung genau und mach ein Übergabeprotokoll, das alle Beteiligten unterschreiben, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.