Hat der Arbeitgeber da richtig gerechnet ?
Hallo, vieleicht kann mir jemand helfen ? Habe heute meine Abfindung ausgezahlt bekommen. Von den 35.000,- Euro Brutto, blieben mal gerade 23.800,- Euro nach Steuerabzug übrig. Über 11.000,- Euro Steuern, ist das trotz Fünftelregelung nicht etwas sehr viel ? (Wenn mein Arbeitgeber die überhaupt angewandt hat ????) Lt. Abfindungsrechner die ich im Internet gefunden habe, wären demnach ca. 32.000 Euro Netto zur Auszahlung gekommen. Jetzt verstehe ich gar nichts mehr ? Habe im Jan. und Febr. 13 noch gearbeitet. Brutto ca. 5.500,- Euro zusammen. Lohnsteuerklasse 1 ohne Kinder, mit Kirchensteuer. Wäre schön, wenn mir das jemand verständlich erklären könnte. Vielen Dank und liebe Grüße
3 Antworten
Hallo, mag sein, der Arbeitgeber zieht meist einiges ab, vor allem die Steuern und manchmal auch Beiträge für die Sozialversicherung, das heißt die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.
versuch mal selbst nachzurechnen: http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/
K.
Ohne das jetzt auf den Euro genau ausrechnen zu können, sieht es für mich so aus, als wenn dein AG die Steuer ohne die 5tel-Regel berechnet hätte.
Es ist aber auch die Frage, ob er das überhaupt kann und darf, denn dazu müsste er ja die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der 5tel-Regel prüfen. Und da wäre zunächst einmal zu prüfen, ob bei dir eine "Zusammenballung der Einkünfte" vorliegt.
Bei deinem "normalen" Einkommen dürftest Du ca. 33.000 Euro/Jahr verdienen. Inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld vielleicht auch 35.000 Euro. Im Normfall.
Das ist es jetzt nun mit der Abfindung zusammen nicht viel mehr...
Das alles müsste der AG prüfen - was er aber gar nicht kann. Denn er kann ja nicht wissen, was bei Dir so noch passiert im Laufe des Jahres und welche Einkünfte Du evtl. sonst noch hast. Von daher ist die Vorgehensweise des AGs nicht so ganz falsch.
Aber wahrscheinlich liegt es eher an Unaufmerksamkeit, Schlampigkeit oder daran, dass es einfach für den Bearbeiter simpler war, die Abfindung einfach wie ein normales Gehalt zu berechnen.
Wenn Du Anspruch auf die 5tel-Regel hast, bekommst Du das Geld ja auf jeden Fall wieder. Du musst nur noch ein bisschen warten...
Ich werde übrigens in meinem Blog in einem der nächsten Beiträge etwas genauer auf Abfindungen und Steuersparmöglichkeiten eingehen (einfach mal bei Google nach: Peter Ranning Der Privatier suchen).
Gruß, Peter Ranning Werbung durch Support gelöscht
Hallo,
das können wir ohne Kenntnis der Details nicht beantworten. Die Fünftelregelung wird vom Arbeitgeber meist nicht angewandt, muss dann in der EStErklärung nachgeholt werden.