wie viel Tarifurlaub steht mir zu wenn ich zum 01.08.25 in Rente gehe? ( nach 48 Arbeitsjahren) dazu steht nichts im Arbeitsvertrag?
3 Antworten
Wir bei fast allen ausscheidenen Mitarbeitern auch:
Ab der zweiten Jahreshälfte steht dir der volle gesetzliche Jahresurlaub zu.
Mit dem darüber hinaus gehenden Urlaub kann und darf der AG andere Regelungen treffen.
Hallo,
gilt das auch für den Tarifurlaub ? AG will Ihn mir nicht geben.....
in meinem Arbeitsvertrag u. im Tarifvertrag steht dazu nichts...!
Grundsätzlich für den gesetzlich zustehenden Urlaub. Darüber hinaus gewärter Urlaub nicht zwangsläufig. Wenn der Tarifvertrag dazu nichts sagt, würde ich behaupten der AG handelt rechtmäßig.
Bei Renteneintritt in der ersten Jahreshälfte besteht für jeden in dem Jahr gearbeiteten Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs. Bei Renteneintritt in der zweiten Jahreshälfte erhält der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn seinen vollen Urlaubsanspruch für das Jahr.
Wenn es im Tarifvertrag eine andere Regelung gibt, so gilt der Tarifvertrag.
Im Anstellungsvertrag gibt es doch bestimmt einen Hinweiis, dass der Tarifvertrag die weitere Basis ist (Bezahlung, Urlaubsregelung). Also wenn der Tarifvertrag sagt, dass gewzölftelt werden muss, dann ist es richtig.
in meinem Arbeitsvertrag von 2007 steht nichts, also MTV durchforsten auf Hinweise, und wenn da nichts diesbezüglich steht habe ich Anspruch ?
Richtig, in einem von beiden muss es eine Regleung geben. Sonst gilt das Gesetz.
gilt das auch für den Tarifurlaub habe 10 Tage,der AG will sie mir nicht geben und rechnet 30Tage auf 20Tage runter, der Betriebsrat ist der gleichen Meinung was kann ich tun um mein Anspruch durchzusetzen ? ( Schiedsstelle innerbetrieblich/ RA für Arbeitsrecht )