Arbeitgeber behält rückwirkend Lohnsteuer ein nach Steuerklassenwechsel

2 Antworten

Hallo, mE ist ein rückwirkender Abzug der Lohnsteuer wie hier beschrieben, falsch !

Der Steuerklassenwechsel wirkt sich erst mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats aus.

K.

habe diese Info ergänzend gefunden :

http://www.cecu.de/steuerklassenwechsel.html


Gaenseliesel  23.06.2013, 00:58

für den AG deiner Frau :

§ 39a (5) Sätze 1 und 2 EStG.

In den Sätzen 3 und 4 ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn die Ehegatten von sich aus die Steuerklassen ändern lassen möchten. Dann ist der Folgemonat maßgebend. ..

Gruß ! K.

jorotue 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 06:45
@Gaenseliesel

Herzlichen Dank!

Wie sähe es eigentlich aus, wenn die Steuerklassen bereits im Januar geändert worden wären und der Arbeitnehmer die Bescheinigung über die ELStAM erst später abgibt, weil eigentlich zu Jahresbeginn der elektronische Abruf stattfinden sollte? Ist da maßgeblich, wann der Arbeitnehmer die Bescheinigung abgibt und der Rest wird im Jahresausgleich geregelt oder ist hier der 1. Januar entscheidend?

jorotue 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 07:25
@jorotue

Ich glaube, ich habe es schon selbst gefunden: Nach §41c Abs. 1 muss der Arbeitgeber in dem Fall die Lohnsteuer nachträglich einbehalten, sofern zumutbar. Bei einer Erstattung allerdings nicht.