Arbeitgeber behält rückwirkend Lohnsteuer ein nach Steuerklassenwechsel
Hallo,
folgende Situation: Meine Frau und ich haben in diesem Jahr die Steuerklasse von III/V auf IV/IV geändert, da wir nun ähnlich verdienen. Bei mir wird die geänderte Steuerklasse seit jetzt drei Monaten angewandt, bei meiner Frau erst für diesen Monat. Der Arbeitgeber hat jetzt rückwirkend bis Januar die Differenz zwischen der Lohnsteuer gemäß Steuerklasse III bzw. IV einbehalten. so dass meine Frau diesen Monat kaum Gehalt ausgezahlt bekommt. Darf er das? Meines Erachtens ist das doch Sache der Steuererklärung. Ich habe auch keine zuviel gezahlten Steuern meines Arbeitgebers erstattet bekommen. Die Höhe der Steuern bleibt doch insgesamt eh unverändert. Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Hallo, mE ist ein rückwirkender Abzug der Lohnsteuer wie hier beschrieben, falsch !
Der Steuerklassenwechsel wirkt sich erst mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats aus.
K.
habe diese Info ergänzend gefunden :
Herzlichen Dank!
Wie sähe es eigentlich aus, wenn die Steuerklassen bereits im Januar geändert worden wären und der Arbeitnehmer die Bescheinigung über die ELStAM erst später abgibt, weil eigentlich zu Jahresbeginn der elektronische Abruf stattfinden sollte? Ist da maßgeblich, wann der Arbeitnehmer die Bescheinigung abgibt und der Rest wird im Jahresausgleich geregelt oder ist hier der 1. Januar entscheidend?
Hatte eine ähnliche Situation. Ist aber Rückwirkend verboten. Hoffe es is nicht zu spät.
Quelle: http://lohnsteuerklasse.info/
für den AG deiner Frau :
§ 39a (5) Sätze 1 und 2 EStG.
In den Sätzen 3 und 4 ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn die Ehegatten von sich aus die Steuerklassen ändern lassen möchten. Dann ist der Folgemonat maßgebend. ..
Gruß ! K.