Arbeitgeber behält rückwirkend Lohnsteuer ein nach Steuerklassenwechsel
Hallo,
folgende Situation: Meine Frau und ich haben in diesem Jahr die Steuerklasse von III/V auf IV/IV geändert, da wir nun ähnlich verdienen. Bei mir wird die geänderte Steuerklasse seit jetzt drei Monaten angewandt, bei meiner Frau erst für diesen Monat. Der Arbeitgeber hat jetzt rückwirkend bis Januar die Differenz zwischen der Lohnsteuer gemäß Steuerklasse III bzw. IV einbehalten. so dass meine Frau diesen Monat kaum Gehalt ausgezahlt bekommt. Darf er das? Meines Erachtens ist das doch Sache der Steuererklärung. Ich habe auch keine zuviel gezahlten Steuern meines Arbeitgebers erstattet bekommen. Die Höhe der Steuern bleibt doch insgesamt eh unverändert. Vielen Dank schonmal!
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