Kann ich als Arbeitnehmer noch kündigen, wenn mir vom Arbeitgeber bereits gekündigt wurde, um ehr aus dem Vertrag zukommen?
Folgender Sachverhalt, ich habe bereits die mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten. Den unterschriebenen Vertrag werde ich aber erst Anfang nächster Woche erhalten. Trotz gegebener Seriosität des neuen Arbeitgebers macht eine Kündigung meinerseits also vorher keinen Sinn. Schriftlicher Vertrag immer besser!
Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ich würde also vom heutigen Datum ausgegangen zum 31.5.2020 rauskommen.
Da es seit einiger Zeit mit dem alten Arbeitgeber „knistert“, könnte es gefühlt passieren, dass DIE mir die Tage noch kündigen, bevor ich kündigen kann. Arbeitgeberseitig besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich käme dann also erst zum 30.06.2020 aus dem Vertrag.
Viel zu spät, da ich das neue Arbeitsverhältnis zum 1.6. antrete soll.
Wie verhalte ich mich, sollte tatsächlich mir vorher gekündigt werden? Kann ich die Annahme der Kündigung verweigern? Oder den Arbeitgeber bitten, mir erst mit Datum 30.4. zu kündigen, so dass ich vorher kündigen kann? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?
Würde mir andererseits nicht die 2-Monatige-Arbeitgeberseitige-Kündigungsfrist verbauen wollen, sollte es mit dem neuen Arbeitgeber doch nicht klappen. Wovon ich aber nicht ausgehe!
Vielen Dank!
2 Antworten
Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
Heißt es nicht .... nach § 622 .... mit einer Frist von 4 Wochen .... bedeutet dann für Dich Du kannst hinsichtlich des Monats Mai trotzdem nur bis zum 30. 4. kündigen, damit Dein Vertrag wunschgemäß zum 31.Mai endet.
Und selbst wenn Dein AG Dir am 30. 4. ( einige Stunden vor Dir ) selbst eine Kündigung überreichen würde, bleibt es Dir unbenommen selbst eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt auszusprechen.
Mal davon abgesehen ..... ich gehe davon aus, dass ein AG im Falle X bereit ist, ein bereits seinerseits gekündigtes Arbeitsverhältnis, schon zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.
Lass dich doch kündigen, reiche Kündigungsschutzklage ein und kassiere eine Abfindung. Den neuen Job kannst du trotzdem antreten, das muss der alte Arbeitgeber ja nicht wissen. Lass deinen Anwalt wegen der Abfindung verhandeln und durchblicken, dass du nicht an einer Fortsetzung interessiert bist.