Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?

6 Antworten

Ich hab hier neulich mal eine fast gleiche Frage gelesen, da stellte es sich am Ende als Systemfehler beim FA heraus und konnte sofort rückwirkend korrigiert werden.

Das Steuerbüro des AG muss den AG bei elstam als ersten Arbeitgeber anmelden und sich eben ggf. die Mühe machen, mal selbst beim FA anzurufen um den Fehler zu finden. Als mitlesender Laie hier.

Wenn Sie den Schlamassel nicht verursacht haben, würde ich einen Anwalt einschalten. Die Kosten hierfür muss der Verursacher ja tragen. Man sieht ja das alle den schwarzen Peter von sich weisen und falsche Auskünfte geben. Niemand ist schuld, man kann nix machen. Die Nachteile sollen Sie tragen. Und natürlich bekommt man seine zu viel gezahlten Steuern zurück, irgendwann so Mitte 2020 vielleicht. Steuerberater für EST-Erklärung darf man dann auch zahlen. Über den fehlenden Netto-Betrag würde ich einen Kleinkredit aufnehmen. Die Kosten hierfür sind auch vom Verursacher zu zahlen.

Leider drücken sich die Finanzbehörden immer weg, wenn mal was schief gelaufen ist und meinen der Steuerbürger müsse das so akzeptieren, auch wenn er Schuldlos ist. Fakt ist, das auch für falsche Datenverarbeitung gehaftet werden muss und man muss dies als Betroffener nicht selbst klären, weil man es schlicht nicht kann.


apfelkatze 
Beitragsersteller
 24.07.2019, 16:39

Über eine Klage hatte ich auch schon nachgedacht, habe nur leider keine Rechtschutzversicherung und hatte bisher zu große Sorge danach auch noch auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. Dass es Haftung für falsche DV gibt und das auf die Behörden genauso zutrifft wusste ich allerdings noch nicht. Werde das noch mal weiter verfolgen und dann rechtliche Hilfe hinzuziehen. Vielen Dank!

Andri123  24.07.2019, 22:57
@apfelkatze

Mich würde mal interessieren, wieviele solcher Klagen hildefeuer wohl schon gewonnen hat.

Zweite Frage ist, wer denn verklagt werden soll. Arbeitgeber und Finanzamt? Meinen eigenen Arbeitgeber würde ich nicht verklagen.

Drittens liegt zwischen Anrufen und Anwaltsgang noch der Weg des Schriftverkehrs. Zu schreiben ist manchmal wirkungsvoller als anzurufen.

Zusammenfassend denke ich, dass das alles ohne Rechtsmittel und weitere Kosten zu klären sein dürfte.

Rufe einfach einmal beim Finanzamt durch. Das scheint ein Systemfehler zu sein. So etwas kann immer einmal wieder auftauchen.

Ein Telefonanruf oder ein kurzer Dreizeiler sollte das Problem beheben.

Der Fehler dürfte üblicherweise beim FA liegen. Wenn das FA den Fehler korrigiert hat, dann werden alle vergangenen Gehaltsabrechnungen korrigiert und die zuviel gezahlte Einkommensteuer mit der nächsten Abrechnung wieder erstattet.

Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.

Wenn die Steuerklasse nicht vorher repariert wird, dann ergibt sich spätestens mittels Deiner Einkommensteuererklärung 2019 die Korrektur.


hildefeuer  24.07.2019, 11:34

EST-Erklärung kostet aber Geld und ist nicht umsonst. Stellt sich die Frage wer den Schaden ersetzt?

hildefeuer  24.07.2019, 16:14
@LittleArrow

Steuerberater arbeiten nicht umsonst, Lohnsteuerhilfevereine ebenfalls nicht. Das Abgeben einer Steuererklärung findet sich auch in keinem Lehrplan, ist also mit Allgemeinwissen nicht möglich.

LittleArrow  24.07.2019, 20:02
@hildefeuer

Bei diesem Sachverhalt reicht eine vereinfachte Erklärung oder man fängt ja irgendwann an, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist jedem selbst überlassen und daher ist Deine pauschale Geldaussage für mich nicht nachvollziehbar.