Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?
Vor kurzem bekam ich eine E-Mail von meinem Chef der fragte, ob ich ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen wäre. Unser Steuerbüro habe wohl die Information erhalten, dass die Firma nur noch als Nebenarbeitgeber eingetragen wäre, entsprechend mit Steuerklasse VI versteuert würde.
Beim Finanzamt teilte man mir mit, diese Änderung wäre auf Anfrage meines Arbeitgebers vorgenommen worden, einen Hauptarbeitgeber hätte ich also aktuell gar nicht.
Abgesehen davon, dass ich damit gerade jeden Monate mehrere hundert Euro an Steuern mehr zahle, als ich müsste, wurde ich nun auch schon mehrfach hin und zurück geschickt. Das Finanzamt sagt, das kann nur mein Arbeitgeber ändern, das Steuerbüro meines Arbeitgebers behauptet, sie bekämen die Informationen so vom Finanzamt und könnten da auch nichts ändern.
Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, woher diese Änderung denn nun kam, wüsste ich nun zu gerne, wer denn hier überhaupt was ändern kann. Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.
Weiß da irgendwer mehr?
Update: Ich habe heute noch mal mit dem Finanzamt telefoniert und sie konnten mir dort genau sagen, welche Meldung wann bei ihnen vorlag. Schlussendlich wirkt es so, als sei mein Arbeitgeber schuld, könnte das aber wieder richten indem er mich rückwirkend wieder als bei ihm hauptbeschäftigt anmeldet. Und das verflossene Geld, sagte man mir, kann ich dann in der Tat mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück bekommen.
Vielen Dank noch mal an alle die sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten!
6 Antworten
Ich hab hier neulich mal eine fast gleiche Frage gelesen, da stellte es sich am Ende als Systemfehler beim FA heraus und konnte sofort rückwirkend korrigiert werden.
Das Steuerbüro des AG muss den AG bei elstam als ersten Arbeitgeber anmelden und sich eben ggf. die Mühe machen, mal selbst beim FA anzurufen um den Fehler zu finden. Als mitlesender Laie hier.
Wenn Sie den Schlamassel nicht verursacht haben, würde ich einen Anwalt einschalten. Die Kosten hierfür muss der Verursacher ja tragen. Man sieht ja das alle den schwarzen Peter von sich weisen und falsche Auskünfte geben. Niemand ist schuld, man kann nix machen. Die Nachteile sollen Sie tragen. Und natürlich bekommt man seine zu viel gezahlten Steuern zurück, irgendwann so Mitte 2020 vielleicht. Steuerberater für EST-Erklärung darf man dann auch zahlen. Über den fehlenden Netto-Betrag würde ich einen Kleinkredit aufnehmen. Die Kosten hierfür sind auch vom Verursacher zu zahlen.
Leider drücken sich die Finanzbehörden immer weg, wenn mal was schief gelaufen ist und meinen der Steuerbürger müsse das so akzeptieren, auch wenn er Schuldlos ist. Fakt ist, das auch für falsche Datenverarbeitung gehaftet werden muss und man muss dies als Betroffener nicht selbst klären, weil man es schlicht nicht kann.
Mich würde mal interessieren, wieviele solcher Klagen hildefeuer wohl schon gewonnen hat.
Zweite Frage ist, wer denn verklagt werden soll. Arbeitgeber und Finanzamt? Meinen eigenen Arbeitgeber würde ich nicht verklagen.
Drittens liegt zwischen Anrufen und Anwaltsgang noch der Weg des Schriftverkehrs. Zu schreiben ist manchmal wirkungsvoller als anzurufen.
Zusammenfassend denke ich, dass das alles ohne Rechtsmittel und weitere Kosten zu klären sein dürfte.
Rufe einfach einmal beim Finanzamt durch. Das scheint ein Systemfehler zu sein. So etwas kann immer einmal wieder auftauchen.
Ein Telefonanruf oder ein kurzer Dreizeiler sollte das Problem beheben.
Der Fehler dürfte üblicherweise beim FA liegen. Wenn das FA den Fehler korrigiert hat, dann werden alle vergangenen Gehaltsabrechnungen korrigiert und die zuviel gezahlte Einkommensteuer mit der nächsten Abrechnung wieder erstattet.
Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.
Wenn die Steuerklasse nicht vorher repariert wird, dann ergibt sich spätestens mittels Deiner Einkommensteuererklärung 2019 die Korrektur.
EST-Erklärung kostet aber Geld und ist nicht umsonst. Stellt sich die Frage wer den Schaden ersetzt?
Steuerberater arbeiten nicht umsonst, Lohnsteuerhilfevereine ebenfalls nicht. Das Abgeben einer Steuererklärung findet sich auch in keinem Lehrplan, ist also mit Allgemeinwissen nicht möglich.
Bei diesem Sachverhalt reicht eine vereinfachte Erklärung oder man fängt ja irgendwann an, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist jedem selbst überlassen und daher ist Deine pauschale Geldaussage für mich nicht nachvollziehbar.
Über eine Klage hatte ich auch schon nachgedacht, habe nur leider keine Rechtschutzversicherung und hatte bisher zu große Sorge danach auch noch auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. Dass es Haftung für falsche DV gibt und das auf die Behörden genauso zutrifft wusste ich allerdings noch nicht. Werde das noch mal weiter verfolgen und dann rechtliche Hilfe hinzuziehen. Vielen Dank!