Muss die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer genau so lang sein wie die für Arbeitgeber?
Ich habe mich letztens mal gefragt, wie das denn genau mit der Kündigungsfrist aussieht. Also kann es sein, dass der Arbeitnehmer von sich aus eine kürzere Kündigungsfrist hat als der Arbeitgeber? Oder müssen diese Fristen immer gleich sein, also für beide Seiten gleich lang? Erstere Version, dass der Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist hat, würde meiner Ansicht nach nämlich viel mehr Sinn machen, mich würde aber mal interessieren, wie die rechtlichen Regeln dazu aussehen!
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