Muss Arbeitgeber für Stornokosten aufkommen, wenn genehmigter Urlaub gestrichen wird?
Wie ist das mit den Stornokosten, wenn der Arbeitgeber einen Urlaub, den er bereits genehmigt hatte, kurzfristig aus betrieblichen Gründen wieder streicht. Wer kommt für die Stornokosten auf?
1 Antwort
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Vielleicht mußt Du gar nicht stornieren, weil die vorgebrachten betrieblichen Gründe wackelig und vorallem nicht gerichtsfest sind? Welche betriebliche Katastrophe ist denn passiert?
Lies doch mal diese Antworten:http://www.gutefrage.net/frage/darf-mein-chef-meinen-urlaub-in-den-ferien-2-tage-vorher-streichen