Kann der Arbeitgeber rückwirkend (für die letzten 12 Monate) mich anderweitig anmelden?
Seit Beginn meiner Arbeit bin ich als SV-pflichtige Mitarbeiterin angemeldet und habe unmittelbar von meinem Lohn anteilig RV-, KV- Beiträge abgezogen bekommen, die aufgrund des geringen Verdienstes sehr gering ausfielen. Nun hat mich der Arbeitgeber rückwirkend als geringfügigen Mitarbeiter angemeldet, sodass ich nun eine enorme Beitragssumme an die Krankenkasse zahlen soll, denn ich bin mit 26 Jahren nicht mehr familienversichert. Ist die Umeldung rechtens? Ich danke im Voraus für die Antwort.
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