Wie verhält es sich rechtlich, wenn man wegen gebrochenem Bein nicht mit dem Auto fahren kann-ist man dann arbeitsunfähig- oder kann Arbeitgeber darauf bestehen, daß man trotzdem kommt,z.B. mit Taxi?
Arbeitsunfähig, wenn man aufgrd. von gebrochenem Bein nicht mit dem Autofahren kann?
arbeitsrecht
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