Arbeitsunfähig, wenn man aufgrd. von gebrochenem Bein nicht mit dem Autofahren kann?
Wie verhält es sich rechtlich, wenn man wegen gebrochenem Bein nicht mit dem Auto fahren kann-ist man dann arbeitsunfähig- oder kann Arbeitgeber darauf bestehen, daß man trotzdem kommt,z.B. mit Taxi?