Verwendung Tankgutschein des Arbeitgeber
Muss ein, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter ,Tankgutschein auch zwingend von mir genutzt werden oder kann ich den auch an meine Eltern oder Freundin weitergeben oder gar verkaufen? Im Voraus schon mal danke für die Antworten.
4 Antworten
Es bleibt in jedem Fall ein steuerbegünstigter Gutschein vom AG an den Mitarbeiter !
Wie der Mitarbeiter diesen Vorteil nutzt bleibt m.M. ihm überlassen.
Denn, Mitarbeiter von Fahrgemeinschaften ohne eigenes Fahrzeug verrechnen ihn dort oder nutzen diesen Gutschein bei Überlassung eines Fahrzeugs innerhalb der Familie.
( ohne Moos nix los ! )
Wo ist das Problem ?
Von personengebundenen Fahrzeugkontrollen diesbezüglich habe ich noch nie etwas gehört.
Ich denke das ist auch Sinn und Zweck solcher Gutscheine des Arbeitgebers.
Dem Fahrzeug ist,s egal wer zahlt ;-)
das wäre eine Handlung, die der Lohnsteuerbefreiung für diesen Vorgang widerspricht. Also eindeutig nein.
Andere Frage, wer soll es prüfen?
Wenn es den Vorteil in der Familie nutzt passiert nichts. nach aussen würde ich es auf keinen Fall machen.
Aha... ein Gutschein, der von einem Unternehmen als steuerbegünstigte Zuwendung an Arbeitnehmer vergeben wird, ist also ein "herkömmlicher Gutschein ist, der in den Prospekten oft an alle ausgeliefert wird"?
Mal wieder FlopWissen.
Si tacuisses, philosophus mansisses.
Nach §8 Abs 2 Satz 11 EStG sind "Sachbezüge [...] außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen."
Das EStG beschreibt die Steuerpflicht bzw. Steuerbefreiung von dem Steuerpflichtigen zufließenden Sachleistungen. Sofern also die Art der Sachleistung nicht eine persönliche Festlegung impliziert, sehe ich nicht geregelt, wer letztendlich der Nutznießer des z.B. Tankgutscheins sein sollte. Die Weitergabe oder der Weiterverkauf wäre damit möglich, es sei denn, der Gutschein ist an die Einlösung durch eine spezifische Person gebunden.
Sind die Gutscheine personengebunden? Wenn ja, was ich mir an sich nicht vorstellen kann, gehen Weitergabe oder Verkauf nicht. Ansonsten sehe ich nicht ein, welchen Unterschied es zu den Barzuwendungen des Arbeitgebers, vulgo Lohn oder Gehalt genannt, geben könnte. Ob ich mein Einkommen verschenke, verschwende oder versaufe, ist doch mein Bier.
Ich meine es kommt auch auf den Gutschein selbst an. Wenn es ein herkömmlicher Gutschein ist, der in den Prospekten oft an alle ausgeliefert wird (nicht auf eine Person oder Unternehmen personalisiert ist), dann kann man diesen bestimmt auch offiziell/öffentlich verkaufen.. ??