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Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

arbeitgeber, arbeitsrecht, Recht, vergleich, Arbeitsgericht, Fehler, Korrektur
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.

Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.

Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?

verjährung, Fehler
Falsche Heizkostenabrechnung wegen Schätzung bei den Nachbarn

Ich habe inzwischen umfangreich recherchiert zum Thema Schätzungen der Heizkosten, werde aber nicht fündig für meinen konkreten Fall:

Ich habe im Januar die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, wonach ich ca. 850 Euro nachzahlen sollte. Nach Überprüfung der Heizkostenabrechnung der Fa. Techem war mir relativ schnell klar, dass ein Fehler bei der Berechnung meines Verbrauchs vorliegen muss. Ich sollte pro verbrauchter Einheit (Strich auf den Heizungsröhrchen) statt der 12,30 Euro im Vorjahr jetzt plötzlich 30 Euro bezahlen. Das entspricht einer Kostenerhöhung von ca. 150 % (!). Eine Anfrage bei der Techem über den Vermieter brachte nur ein labidares "Das stimmt so". Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und bin in den Mieterschutzbund eingetreten.

Mit Hilfe des Mieterbundes konnte ich eine Korrektur der Rechnung erwirken. Grund der falschen Berechnung war, dass in unserem 3-Wohnungshaus die Verbrauchskosten (70%) der größten Wohnung im Erdgeschoss "vergessen wurde". Hinzu kommt, dass bereits im Vorjahr der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt wurde. Der Mieter ist ausgezogen, der Folgemieter ist ebenfalls ausgezogen, die Wohnung wird inzwischen von einer weiteren Mietpartei bewohnt. Da in 2009/10 die Röhrchen nicht gewechselt werden konnten, wurde auch das Folgejahr geschätzt (Dieser Schätzwert war der erwähnte "vergessene" Verbrauch.

Aus der neuen Berechnung ergibt sich nun, dass ich zwar 36 % weniger Verbrauch hatte als im Vorjahr (das ist auch schlüssig, weil ein Mitbewohner ausgezogen war und ich diesen Raum nicht mehr heizen musste), ich aber trotzdem pro Einheit immer noch 55 % mehr bezahlen soll. Die Verbrauchsschätzung der fraglichen Wohnung ist exakt so hoch wie mein tatsächlicher Verbrauch, obwohl die Wohnung 95 m² groß ist und meine nur 68 m². (Und ich habe wie gesagt nicht alle Zimmer beheizt).

Meine Werte (und im übrigen auch die der 2. Mietpartei - die Rechnung war genauso falsch wie meine) wurden immer korrekt abgelesen. Nur werden jetzt die Gesamtkosten einfach IRGENDWIE auf uns umgelegt. (Wie gesagt, kein Anspruch auf Plausibilität, 150 % Preissteigerung sind da schon mal drin! :-(

Muss ich diese unverhältnismäßige Schätzung akzeptieren? Kann ich im Grunde dafür bestraft werden, dass der Vermieter sich nicht um eine Ablesung gekümmert hat bzw. in einem Fall die Mieter der besagten Wohnung nicht da waren? Das hieße ja, dass ich so sparsam sein kann, wie ich will, am Ende zahle ich immer drauf...

Übrigens: Bitte nicht empfehlen, bei der Techem anzurufen. Das habe ich versucht mit dem Ergebnis, dass die Dame am Telefon sinngemäß sagte: Sie sieht, dass da irgendwas nicht stimmt, aber genau könne sie mir das auch nicht sagen... Ich solle doch noch mal an meinen Vermieter schreiben. Das werde ich jetzt auch tun, habe auch demnächst wieder einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bis dahin wäre es toll, wenn jemand eine Idee hätte, ob ich noch etwas tun kann...

Vielen Dank im Voraus!

Heizkosten, Fehler, Schätzung

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