Inflationsausgleich in der Probezeit?

2 Antworten

da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann man das nicht so genau sagen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

hier steht:

"Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen"

im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass für Zeiten, in denen kein Arbeitslohn geschuldet wird, also Zeiten nach Ende des Arbeitsverhältnisses, keine Prämie gezahlt wird.


Basim86 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 21:51

Ich finde auch unterschiedliche Aussagen dazu.

„Die Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn überhaupt, an alle gehen. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle“

Das habe ich dazu gefunden

Es ist eine freiwillige Leistung.

Der Arbeitgeber muss nur Mitarbeiter, bei denen die gleichen Voraussetzungen bestehen auch gleich behandeln.

Also kann er z. B. mit der Zahlung der Prämie erst nach Ablauf der Probezeit beginnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Basim86 
Beitragsersteller
 17.07.2023, 10:47

Ok.

Das widerspricht aber dem, was im Netz geschrieben wird „Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle“

wfwbinder  17.07.2023, 19:30
@Basim86

Das er gezahlt werden kann und Abgabenfrei ist.

Aber ob der Arbeitgeber zahlt und unter welchen Bedingungen, ist seine Sache.

Zeige mir nur eine Stelle, wo steht, dass jeder Arbeitgeber Inflationsausgleich zahlen muss.

Wenn, dann gibt es die Verpflichtung nur dort, wo es im Tarifvertrag vereinbart wurde.