Inflationsausgleich in der Probezeit?
Hallo,
hat man in der Probezeit Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie, auch wenn man beispielsweise entlassen wird?
Mein aktueller Arbeitgeber hat viele Verträge auslaufen lassen und einige Mitarbeiter in der Probezeit zum Ende des Monats entlassen (Betriebsbedingt). Ich habe erst heute davon erfahren und diese in den 2 Jahren nicht ausgezahlt bekommen und auch nix gesagt bekommen aber jetzt beantragt.
Der Arbeitgeber zahlt allen anderen Mitarbeitern bis Ende 2024 monatlich über 100€ der Prämie aus. Haben jetzt auch die zum Monatsende gekündigten ein Anrecht darauf, auch wenn Sie bereits zum Ende des Monats gekündigt wurden und erst jetzt durch Zufall von der Prämie erfahren haben? Einen Arbeitskollegen und guten Freund von mir interessiert die Frage genauso, daher frage ich. Und wenn ja, wie viel Anspruch hat er (seit März 2023 dort angestellt)? Die vollen 3.000€ oder anteilmäßig nur für die Monate, die er beschäftigt war oder gar nicht?
2 Antworten
da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann man das nicht so genau sagen
hier steht:
"Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen"
im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass für Zeiten, in denen kein Arbeitslohn geschuldet wird, also Zeiten nach Ende des Arbeitsverhältnisses, keine Prämie gezahlt wird.
Ich finde auch unterschiedliche Aussagen dazu.
„Die Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn überhaupt, an alle gehen. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle“
Das habe ich dazu gefunden
Es ist eine freiwillige Leistung.
Der Arbeitgeber muss nur Mitarbeiter, bei denen die gleichen Voraussetzungen bestehen auch gleich behandeln.
Also kann er z. B. mit der Zahlung der Prämie erst nach Ablauf der Probezeit beginnen.
Das er gezahlt werden kann und Abgabenfrei ist.
Aber ob der Arbeitgeber zahlt und unter welchen Bedingungen, ist seine Sache.
Zeige mir nur eine Stelle, wo steht, dass jeder Arbeitgeber Inflationsausgleich zahlen muss.
Wenn, dann gibt es die Verpflichtung nur dort, wo es im Tarifvertrag vereinbart wurde.
Ok.
Das widerspricht aber dem, was im Netz geschrieben wird „Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus keine Rolle“