Vermieterin beleidigt und stalkt uns, was können wir tun?

Guten Tag,

Folgende Wohnsituation haben wir zurzeit:

Ich wohne mit einem Mitbewohner in einer 3-Zimmer-Wohnung und als wir eingezogen sind, haben wir behauptet wir sind ein Paar. Seitdem, haben wir uns super im Haus verhalten, verstehen uns gut mit den Nachbarn, etc. Nur die Vermieterin hat ein Problem mit uns.

Seit Einzug vor einem Jahr haben wir knapp 8 Briefe bekommen mit Beschwerden:

- Hof nicht gereinigt (die Liste wurde uns nie übergeben)

- Wir sollen die Tür zum Müll freitags 'gefälligst' aufschließen (steht in keinem Vertrag, wir wurden auch nicht informiert und wohnen mit 7 weiteren Parteien im Haus die, das auch tun könnten)

- Wir haben zu viel Besuch, 'dubiose Männer' würde die Vermieterin antreffen, wir würden ein Zimmer untervermieten (Wir haben im Schnitt 3 mal die Woche Besuch von Famile/Freunden und ich bin in einer Beziehung, heißt meine Freundin schläft ca. 3 mal die Woche bei mir ich aber auch 3 mal die Woche bei ihr)

- Wir dürfen keinen Müll in den Flur stellen (machen wir seit der Beschwerde von ihr auch nicht mehr)

- Die Musik von meinem Mitbewohner sei zu laut (keiner unserer direkten Nachbarn hat sich jemals beschwert)

- Die Vermieterin findet fremde Zigaretten auf ihrem Balkon (Wir rauchen nicht.)

Nun hat sie uns beide gestern zu einem Gespräch vorgeladen und die gleichen Themen erneut angesprochen. Besonders beharrt hat Sie auf die Themen: Das wir kein Paar sind und zu viel Besuch haben vor allem die Freundin die 5 Tage die Woche hier schläft und somit eine Untermieterin ist. Die haben wir sachlich abgelehnt, mehrmals erwähnt das dies privat ist, sie weiterhin das Thema nicht gewechselt und mehrmals gesagt wir lügen, etc. Am Ende hat Sie zugegeben, dass Sie uns seit geraumer Zeit beobachtet und daher weis, dass diese Freundin 5 mal die Woche bei uns schläft und ab jetzt eine Liste führen wird, wann wer kommt und geht damit Sie damit zum Anwalt gehen kann und uns damit irgend wir schaden möchte.

Nach dieser Aussage wollten wir gehen, haben zum Schluss noch gesagt, dass sie uns für so etwas bitte nicht mehr persönlich einladen soll, sich stattdessen per Brief an uns wenden kann. Darauf hin ist die Vermieterin komplett ausgerastet und hat mit dummes Huhn und scheiß Göre hinterhergerufen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre bedroht, beobachtet und zu Unrecht beleidigt, was kann ich nun tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Mieter, vermieter, Wohnungskündigung
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag