Mieter – die meistgelesenen Beiträge

Vermieterin beleidigt und stalkt uns, was können wir tun?

Guten Tag,

Folgende Wohnsituation haben wir zurzeit:

Ich wohne mit einem Mitbewohner in einer 3-Zimmer-Wohnung und als wir eingezogen sind, haben wir behauptet wir sind ein Paar. Seitdem, haben wir uns super im Haus verhalten, verstehen uns gut mit den Nachbarn, etc. Nur die Vermieterin hat ein Problem mit uns.

Seit Einzug vor einem Jahr haben wir knapp 8 Briefe bekommen mit Beschwerden:

- Hof nicht gereinigt (die Liste wurde uns nie übergeben)

- Wir sollen die Tür zum Müll freitags 'gefälligst' aufschließen (steht in keinem Vertrag, wir wurden auch nicht informiert und wohnen mit 7 weiteren Parteien im Haus die, das auch tun könnten)

- Wir haben zu viel Besuch, 'dubiose Männer' würde die Vermieterin antreffen, wir würden ein Zimmer untervermieten (Wir haben im Schnitt 3 mal die Woche Besuch von Famile/Freunden und ich bin in einer Beziehung, heißt meine Freundin schläft ca. 3 mal die Woche bei mir ich aber auch 3 mal die Woche bei ihr)

- Wir dürfen keinen Müll in den Flur stellen (machen wir seit der Beschwerde von ihr auch nicht mehr)

- Die Musik von meinem Mitbewohner sei zu laut (keiner unserer direkten Nachbarn hat sich jemals beschwert)

- Die Vermieterin findet fremde Zigaretten auf ihrem Balkon (Wir rauchen nicht.)

Nun hat sie uns beide gestern zu einem Gespräch vorgeladen und die gleichen Themen erneut angesprochen. Besonders beharrt hat Sie auf die Themen: Das wir kein Paar sind und zu viel Besuch haben vor allem die Freundin die 5 Tage die Woche hier schläft und somit eine Untermieterin ist. Die haben wir sachlich abgelehnt, mehrmals erwähnt das dies privat ist, sie weiterhin das Thema nicht gewechselt und mehrmals gesagt wir lügen, etc. Am Ende hat Sie zugegeben, dass Sie uns seit geraumer Zeit beobachtet und daher weis, dass diese Freundin 5 mal die Woche bei uns schläft und ab jetzt eine Liste führen wird, wann wer kommt und geht damit Sie damit zum Anwalt gehen kann und uns damit irgend wir schaden möchte.

Nach dieser Aussage wollten wir gehen, haben zum Schluss noch gesagt, dass sie uns für so etwas bitte nicht mehr persönlich einladen soll, sich stattdessen per Brief an uns wenden kann. Darauf hin ist die Vermieterin komplett ausgerastet und hat mit dummes Huhn und scheiß Göre hinterhergerufen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre bedroht, beobachtet und zu Unrecht beleidigt, was kann ich nun tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Mieter, vermieter, Wohnungskündigung

Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis

Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter

Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung

Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht

Neue Toilette wer muss zahlen Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Ich fange mal ganz am Anfang an....

Im April war unsere Toilette verstopft, sodass alles was man in der Toilette weg spült in der Badewanne wieder rauskam. Es kam ein verwandter Klempner des Vermieters, der angeblich feststellte, das die Verstopfung wegen Abschminktüchern entstanden sei.

Er hat dann mit einem Draht durch die Toilette geführt dann lief es wider ab.

Keine 4 Monate später das selbe wieder. Beim erstenmal waren wir 4 Tage ohne funktionierende Toilette diesmal waren es 3 Tage da der Vermieter sich nicht drum gekümmert hat erst nach Drohungen das ein Anwalt eingeschaltet wird stand dann eine Sanitärfirma vor der Tür.

Die Herren der Sanifirma haben die Toilette abgebaut und sind mit einer Kamera in die Rohe rein und haben gesagt das Rohr ist komplett verkalkt und dadurch verengt. Wurden jede Menge Kaltbrocken entfernt.

Durch das abschrauben der Toilette sind die Dichtungen kaputt gegangen und die Befestigungsschraube. Heute kam wieder jemand von der Sanifirma und hat die defekte Dichtungen ausgetauscht. Zu dem Vermieter meinte er das könne jeder Zeit wider passieren, da die Toilette und der Spülkasten alt sind. Der Spülkasten würde zu langsam volllaufen und er würde schief an der Wand angebracht sein.

Da wir durch die ganze Sache Abmahnungen die nachweislich nicht berechtigt sind von unserem Vermieter bekommen haben und die Fronten einfach total verhärtet sind und wir mega Streit haben ist jetzt meine Frage wer muss für die Kosten einer neuen Toilette und dem neuen Spülkasten aufkommen. Eine Mieterhöhung von 25€ haben wir durch den Streit schon bekommen.

Die Toilette funktioniert wieder einwandfrei. Mich stört das wenig ob der Spülkasten langsam oder schnell vollläuft .

Ich sehe es nicht ein auch nur 1 Cent zu bezahlen. Da wir weder was für die Rohrverkalkung im Haus was können. Noch das bei Hausbau vor 50 Jahren jemand den Spülkasten falsch angebracht hat. Und das, jetzt durch die Reinigung aufgefallen ist.

Im Mietvertrag steht das für kleinere Instandsetzungsmaßnamen der Mieter mit höchstens 88€ beteiligt werden kann. Für alle höheren Summen sind es 6% der Nettokaltmiete.

Fällt eine Erneuerung der Toilette inklusive Spülkasten unter kleinere Instandsetzungsmaßnahmen oder muss der Vermieter dafür alleine auf kommen, das es sein Haus ist? Oder kann er das irgendwie auf uns abwälzen?

Danke für eure Antworten :)

Ps: Wir suchen uns schon eine neue Wohnung...das ist für uns nicht mehr auszuhalten. Bin im 6 Monat schwanger und muss sowas hier mit machen :/

Mieter, vermieter