Vermieter verlangt Geld für Besuch in Hausordnung. Muss ich das zahlen?
Hallo, mein neuer Vermieter verlangt in der Hausordnung dass ich Besuch vorher anmelden muss und pro Nacht 12,50€ zahlen muss, wovon 6,50€ an ihn und 6€ in die Gemeinschaftskasse gehen. Die Wohnung ist eine 5-Zimmer-WG und ich habe ein Zimmer zur Miete für 6 Monate. Nun habe ich aber oft schon gehört, dass das rechtlich gesehen von ihm gar nicht erlaubt ist. Die Hausordnung habe ich allerdings schon unterschrieben und ich frage mich nun, ob er darauf nicht plädieren kann, dass ich dieser Sache nicht schon zugestimmt habe? (Als ich unterschrieben hatte dachte ich, dass ich keine andere Wahl hätte) Es ist ein ganz normaler Mietvertrag unterschrieben worden, die Hausordnung war extra. Da meine Freundin mich nun nächste Woche besuchen möchte und ich da dann gerne auf eine Konfrontation mit meinem Vermieter vorbereitet sein möchte, hätte ich da liebend gerne vielleicht ein paar Paragraphen und Artikel die mein "Ich zahle ihnen dafür keinen Cent" unterstützen. Art. 2 GG ist mir bereits geläufig, allerdings hoffe ich auf etwas spezifischere Dinge im Mietrecht?!
Liebe Grüße
6 Antworten
Nur für Hotels, Pensionen oder dergleichen kann der Inhaber Besuche über Nacht verbieten.
Du hast nichts geschrieben, ob es sich um ein Studentenwohnheim oder etwas vergleichbares handelt oder ob es nur eine WG ist, in der Du das Zimmer angemietet hast. In allen diesen Fällen hat bei Besuchen der Vermieter weder ein Mitspracherecht noch kann er hierfür zusätzlich einen Geldbetrag einfordern.
Zumindest in diesen Punkten ist die Hausordnung rechtswidrig und somit ungültig. Wenn zusätzlich in der Hausordnung kein entsprechender Passus vorhanden ist, dass im Falle der Rechtsungültigkeit einzelner Punkte nur diese ungültig sind, dann ist die gesamte Hausordnung ungültig.
Zum Besuchsrecht in Mietwohnungen kannst Du Dir die entsprechenden Paragraphen und Urteile selbst leicht ergoogeln..
1) Dein Vermieter will etwas von Dir, nicht Du von ihm. Also müßte er ggf. den Versuch machen, das Geld einzutreiben (was wegen fehlender Anspruchsgrundlage erfolglos sein wird)
2) Allenfalls investieren würde ich 3,99€ in ein Fieberthermometer, um dieses dem Vermieter zu schenken. Er scheint sich offenbar im Delirium zu befinden und zu phantasieren.
3) Auch einer eventuellen Kündigung könntest Du gelassen entgegen sehen, da die Formulierungen in der "Hausordnungen" ohnehin nichtig sind.
Also ich würde den Besuch von Helmut Kohl, oder meinen Hausarzt anmelden und eine Quittung verlangen mit dem Vermerk für welche Gegenleistung der Betrag gezahlt wurde.
Frag ihn mal ob eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorliegt, bitte um eine Kopie.
Art.2 GG kannst Du insofern vergessen. Dieses Grundrecht ist so allgemein gehalten, daß man daraus alles und nichts ableiten kann. Dementsprechend umfangreich ist die Rechtsprechung dazu. Im übrigen könnte auch Dein Vermieter sein Recht Geld zu verdienen aus eben jenem Artikel ableiten.
Viel mehr würde da doch das BGB interessieren, insbesondere der Teil, der sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen befaßt.Da die Hausordnung offenbar für eine Vielzahl von Anwendungsfällen vorgedruckt worden ist, handelt es sich um AGB. Hinsichtlich der Anmeldepflicht und dem Obolus von 6,50 EUR an den Vermieter würde ich das für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters halten, welche nichtig ist. Hinsichtlich des offenbar als Nebenkosten-VZ gedachten Anteils müßte man noch näher prüfen.
Verständnis hätte ich für die sechs Euro, die in die Gemeinschaftskasse fließen, da Deine Freundin die Nebenkosten erhöhen wird, aber die Zahlung an den Vermieter würde ich verweigern.
Lass es doch einfach drauf ankommen und warte seine Reaktion ab. Er soll Dir beweisen, dass seine sogenannte Hausordnung nicht rechtswidrig ist.